Geheimhaltungspläne: Strafen für Journalisten?
Massiv war die Kritik von Rechtswissenschaftern, Medienanwälten, Zeitungsherausgebern und Parlamentsjournalisten am Wochenende zum sogenannten Verwertungsverbot. Sieht es gar vor, alle Journalisten, die geheime Unterlagen aus einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss abdrucken oder anders veröffentlichen, unter Strafe zu stellen? Nein, sagt heute SPÖ-Klubchef Andreas Schieder.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 23.06.2014
Schieder: Missverständnis
Einschränkung der Pressefreheit, Rückschritt ins 19. Jahrhundert, Kriminalisierung anständiger Parlamentsjournalisten - das mussten sich SPÖ und ÖVP nach ihren jüngsten Plänen zur Reform der U-Ausschüsse anhören. SP-Klubobmann Schieder meint heute dazu, alles quasi ein Missverständnis. Denn: Ein generelles Verbot des Abdrucks oder Abbildung geheimer Dokumente sei nie geplant gewesen. Schieder: "Der Vorschlag sieht vor, dass Geheimnisverrat - wie schon bisher und übrigens auch in Deutschland - mit Strafe bedroht ist. Und dass gleichzeitig auch die, die jemanden anstiften zum Geheimnisverrat ebenfalls mit Strafe bedroht sind. Allerdings die, die darüber berichten, ohne dass sie jemanden anstiften, nicht bestraft werden. Das ist der Weg, den auch Deutschland gegangen ist und an dem wollen wir uns 1:1 orientieren."
Grüne weiter skeptisch
Die ÖVP wollte sich heute nicht äußern, die Grünen sind weiter skeptisch. Sie fürchten, dass man viele Unterlagen nicht mehr öffentlich debattieren kann.
Und Gottfried Strasser, Verfahrensanwalt im Eurofighter-Untersuchungsausschuss, also unabhängiger Schützer von Befragtenrechten, sagt, in seinem Ausschuss habe sich gar nicht die Notwendigkeit ergeben, über eine Neuregelung der Geheimhaltungsvorschrift nachzudenken.
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