RH: Kritik an Mindestsicherung
Die Mindestsicherung sollte eigentlich die sehr unterschiedlichen Sozialhilfesysteme der Bundesländer vereinheitlichen - das ist aber nicht gelungen, kritisiert der Rechnungshof. Aus einem heute vorgelegten Bericht geht hervor, dass in den Bundesländern nach wie vor sehr unterschiedliche Beträge ausbezahlt werden.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 25.6.2014
Unterschiedlich je nach Bundesland
Untersucht hat der Rechnungshof die Mindestsicherung in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Und mit dem verglichen, was als österreichweiter Mindeststandard vereinbart ist. Dieser Betrag orientiert sich an der Mindestpension, im Prüfzeitraum waren das rund 800 Euro. Was tatsächlich ausbezahlt wird, hängt aber von den Lebensumständen ab - ob es Familie gibt und wie die Einkommens- und Wohnverhältnisse aussehen.
So ist in der Mindestsicherung für den Fall einer Alleinerzieherin mit einem Kind und geringfügigem Einkommen eine monatliche Mindestsicherung von 529 Euro vorgesehen. Tatsächlich zahlen die Länder mehr aus: Vorarlberg 933 Euro und Tirol 1.290 Euro.
Sozialministerium weist Kritik zurück
Laut Rechnungshof liegt das unter anderem daran, dass mit der Mindestsicherung ein Verschlechterungsverbot vereinbart wurde - im neuen System soll niemand weniger bekommen als vorher. In den Bundesländern gelten aber unterschiedlichen Mindestsätze für den Lebensunterhalt von Kindern, es gibt diverse Sonderzahlungen, etwa für Heizkosten, und die Wohnkosten werden in unterschiedlicher Höhe übernommen. Der Rechnungshof empfiehlt eine wörtlich kritische Prüfung, insbesondere des Verschlechterungsverbots.
Das Sozialministerium weist die Kritik zurück: Die Mindestsicherung gebe eben eine Mindesthöhe der Unterstützung vor. Wenn die Länder mehr auszahlen, liege das zum Beispiel an unterschiedlichen Mietkosten.
Übersicht
- Bundesländer