Einigung über Reform der U-Ausschüsse

Untersuchungsausschüsse können künftig auch von einer Minderheit im Parlament eingesetzt werden. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben mit FPÖ, Grünen und NEOS eine entsprechende Einigung erzielt, die im Herbst auch gesetzlich umgesetzt werden soll. Nicht dabei ist einzig das Team Stronach.

Abendjournal, 10.7.2014

Heinz Christian Strache (FPÖ), Reinhold Lopatka (ÖVP), Andreas Schieder (SPÖ), Dieter Brosz (Grüne) und Matthias Strolz (NEOS)

Heinz Christian Strache (FPÖ), Reinhold Lopatka (ÖVP), Andreas Schieder (SPÖ), Dieter Brosz (Grüne) und Matthias Strolz (NEOS)

(c) APA/ROLAND SCHLAGER

Grüne: "Historisch"

SPÖ-Klubchef Andreas Schieder sprach in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Verhandler von einem guten Kompromiss, der die parlamentarische Arbeit neu aufsetze. ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka zeigte sich überzeugt, dass die Opposition das Minderheitenrecht schon bald nützen werde. Der Verhandler der Grünen, Dieter Brosz,bezeichnete den BEschluss des Minderheitsrechts als "historisches Ereignis für das Parlament". - "Gut Ding braucht Weile", merkte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache an, aber es handle sich um ein Ergebnis, "das Freude macht". "Natürlich ist das alles ein Kompromiss", aber es sei nun die Kontrolle durch die Minderheit sichergestellt. NEOS-Klubobmann Matthias Strolz rechnet damit, dass es einen Hypo-U-Ausschuss bereits ab November geben wird. Die Reform sei ein "Sieg der Bürger", verwies er auf die rund 250.000 Petitions-Unterschriften für einen Hypo-U-Ausschuss.

Ein Viertel der Abgeordneten reicht

Die Fakten, soweit bisher bekannt: Einen U-Ausschuss gibt es schon dann, wenn ein Viertel der Abgeordneten das will. Im Ausschuss gibt es Zeugen und Beweismittel, wenn ein Viertel der Mitglieder das will. Allerdings kann sich die Mehrheit an den Verfassungsgerichtshof wenden, und der muss binnen einem Monat entscheiden. Ein Richter ist im Ausschuss dabei und hat das Recht auf die erste und die letzte Befragung jedes Zeugen. Ob ein Mitglied wegen Verrats von Amtsgeheimnissen zu Gericht muss, entscheidet letztlich der Nationalratspräsident. Und wer im Ausschuss einen anderen verleumdet, muss vor Gericht.

Das Team Stronach sieht die Abgeordneten im Vergleich zum Vorsitzenden und zum Richter entwertet und lehnt die Reform daher ab. (Text: APA, Red.)