Schwanda: Strafvollzug muss resozialisieren

Die Öffentlichkeit war bereits im Vorjahr alarmiert durch die Berichte über sexuelle Gewalt und Übergriffe auf Jugendliche in Haftanstalten. Damals hat das Justizministerium eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich speziell den Reformen der U-Haft-Bedingungen für Jugendliche widmen sollte. Michael Schwanda hat diese Agenda im Ministerium übernommen.

Mittagsjournal, 11.7.2014

Michael Schwanda im Gespräch mit

10 Planstellen und zusätzliche Betreuung

Die Gewerkschaft der Justizwachebeamten fordert mehr Personal. Laut Michael Schwanda, Sektionschef für den Strafvollzug im Justizministerium, ist das Justizressort, neben dem Innenministerium, das einzige Ressort, das zusätzliche Planstellen bekommen hat. "Die Planstellen für den Exekutivdienst stehen uns offiziell seit wenigen Tagen zur Verfügung", sagt Schwanda. Ebenso soll es ab September zwei Ausbildungslehrgänge geben. Neben den Planstellen werden derzeit auch zusätzliche Betreuungskontingente für Psychologen, Sozialarbeiter und Ärzte verhandelt. "Wir werden das in den nächsten Wochen zu einem Abschluss bringen", sagt er.

Das Selbstverständnis des Strafvollzugs könne, laut Schwanda, nicht Wegsperren lauten. Der gesetzliche Auftrag sei die Resozialisierung. Die Auswirkungen der Haft sollen so gering wie möglich gehalten und die Inhaftierten in der Haft auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden. Indem die Insassen nicht nur in der Haft durch Psychologen und Sozialarbeiter betreut werden, sondern man auch versucht, sie in einen Arbeitsprozess einzugliedern, soll dies gewährleistet werden. Derzeit können auf Grund von Personalmangel nicht alle Werkstätten und Betriebe in den Anstalten offen gehalten werden, sagt Schwanda. Aber man bemühe sich um zusätzliche Kontingente, um die Werkstätten wieder aufsperren zu können.

Betreutes Wohnen statt Haft

Die Jugend-Task-Force, die sich speziell den Reformen der U-Haft-Bedingungen für Jugendliche widmet, habe bereits eine Reihe von Reform-Maßnahmen vorgeschlagen. "Eine ganz zentrale Maßnahme ist die Unterbringung von Jugendlichen in betreuten Wohneinrichtungen statt in der Haft", sagt Schwanda. Man stehe derzeit in Verhandlungen mit vier Institutionen und werde diese in den nächsten Wochen abschließen. "Jugendliche können ab dann von den Richtern zugewiesen werden und in betreuten Wohneinheiten statt in der Haft leben." Insgesamt sei durch die Diskussionen eine Sensibilisierung eingetreten und die Zahl der inhaftierten Jugendlichen seit dem letzten Jahr deutlich zurückgegangen.

Im Rahmen der Reformierung des Strafvollzugs werde man sich auch Organisation und Aufbau der Justizanstalten ansehen, sagt Sektionschef Michael Schwanda.