Kündigungsschutz für Behinderte gelockert

Ist es sinnvoll, Behinderte besonders vor Kündigung zu schützen? Nein, meinen Vertreter der Wirtschaft. Denn dann würden Unternehmer erst gar keine Behinderten einstellen. Tatsächlich hat die Regierung den Kündigungsschutz gelockert. Er gilt nicht mehr nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren, die ein Behinderter in einer Firma gearbeitet hat.

Morgenjournal, 21.7.2014