Wohl kein Sonderbudget für Barrierenabbau

Ein Sonderbudget für den barrierefreien Umbau, wie vom Behindertenanwalt gefordert, es dürfte es wohl nicht geben. In der ÖVP verweist man auf die Zuständigkeit des SPÖ-geführten Sozialministeriums, und dort wird bereits abgewunken.

Bis Anfang 2016 müssen ja öffentlich zugänglichen Gebäude im Privatbesitz für Menschen mit Behinderung zugänglich sein - nicht mehr nur Neubauten, sondern eben alle Gebäude. Zusätzliches Geld für den Umbau dürfte es aber wohl nicht geben.

Mittagsjournal, 20.8.2014

"Kein Sonderbudget nötig"

Es geht um breite Eingänge für Rollstuhlfahrer oder Markierungen am Fußboden für Blinde etwa - in 500 Tagen müssen alle Kaffeehäuser, Hotels, Geschäfte, Kinos etc. barrierefrei umgebaut sein - Anfang 2016 endet nämlich die Übergangsfrist für alle privatwirtschaftlichen Gebäude und Behindertenanwalt Erwin Buchinger befürchtet dann eine Klagswelle, weil hier bisher viel zu wenig passiert sei. Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen fordert Buchinger deshalb von der Bundesregierung ein Sonderbudget von zehn Millionen Euro für den barrierefreien Umbau.

Finanzstaatsekretär Jochen Danninger (ÖVP) zeigt sich abwartend, weist die Hauptverantwortung dem Sozialministerium zu und verspricht, die Sache "zeitgerecht" zu besprechen. Eindeutig ablehnend ist hingegen die Haltung im SPÖ-geführten Sozialressort. Minister Rudolf Hundstorfer hatte aus termingründen keine Zeit für ein Interview, in seinem Büro verweist man aber darauf, dass der barrierefreie Umbau seit 2003 bereits mit über 26 Millionen Euro gefördert worden sei und auch noch weiter gefördert werde. Barrierefrei heiße nicht, dass alles umgebaut werden müsse, sondern nur dort, wo es wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll und zumutbar sei - geprüft werde im Einzelfall. Ein Sonderbudget, wie vom Behindertenanwalt gefordert, sei dementsprechend nicht vorgesehen, so der Sprecher von Hundstorfer.

Streit über Fristen

Möglich, aber nicht unbedingt für nötig hält man ein Sonderbudget für barrierefreien Umbau auch in der Wirtschaftskammer. Martin Gleitsmann, Sozialsprecher in der Unternehmervertretung, sagt, bisher sei man mit den Mitteln ausgekommen. Das primäre Thema sei aber, dass man Privatwirtschaft und öffentliche Unternehmen gleich behandelt. Denn während Gebäude im Besitz von Bund, Ländern und Gemeinden erst bis 2019 barrierefrei sein müssen, endet die Umbaufrist für Unternehmen bereits Anfang 2016. Gleitsmann verlangt die Angleichung dieser Fristen. Doch auch der erteilt man im Sozialministerium eine Absage: Der Bund sei in einer anderen Situation als Unternehmen - er habe mehrere tausend Gebäude, viele davon unter Denkmalschutz. Und da, so heißt es im Büro Hundstorfers, sei ein Umbau schwierig und teuer, deshalb gebe es hier eine längere Frist.