Steuerreform: Umweg über Finanzausgleich?
Grundsätzlich sind sowohl SPÖ als auch ÖVP für eine Steuerreform zur Entlastung der Arbeitnehmer. Die offene Frage ist, wie sie finanziert werden kann. Eine Annäherung scheint am ehesten bei der Grundsteuer möglich. Eine Erhöhung macht laut Experten dann Sinn, wenn auch der Finanzausgleich neu geregelt wird.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 1.9.2014
Umschichtung im Finanszausgleich
Die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuern, die von den Gemeinden eingehoben wird. Der Bund könne also nur indirekt von einer Erhöhung profitieren, sagt Simon Loretz vom Institut für Höhere Studien (IHS): "Dann könnte man die Zuwendungen an die Gemeinden reduzieren." Die Gemeinden und die Länder bekommen nach einem fixen Aufteilungsschlüssel Anteile an den gesamten Steuereinnahmen, die der Bund macht. Loretz meint daher, "eine Steuerreform sollte den Standort gleich mitberücksichtigen." Mit dem Geld, das die Gemeinden über den Finanzausgleich bekommen, finanzieren sie diverse Aufgaben - von der Infrastruktur über Krankenhäuser, Kinderbetreuung und Pflege bis hin zu den Landeslehrern.
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist jedoch unübersichtlich. Die Budgetexpertin des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO), Margit Schratzenstaller, fordert daher, zunächst grundsätzlich zu klären, welche Aufgaben die öffentliche Hand überhaupt noch übernehmen soll. Dementsprechend sollte der Finanzausgleich neu geregelt, sollten die Ausgaben und Aufgaben entflochten und klar zugeordnet werden, so Schratzenstaller. Zudem sollte die Finanzierungsverantwortung geklärt werden, um die Aufgaben-, Ausgaben und Finanzierungsverantwortung zusammenzuführen.
Länder sollen Steuern einheben
Auch wenn der Bund etwa im Falle einer höheren Grundsteuer weniger Geld über den Finanzausgleich an die Länder überweisen sollte, sieht Schratzenstaller die Länder nicht zwangsläufig als Verlierer. Im Gegenteil: Man sollte darüber nachdenken, den Ländern mehr Steuerverantwortung zu geben. Denn derzeit hätten die Länder zu gut wie keine bedeutenden eigenen Steuereinnahmen.
Das sieht auch IHS-Experte Loretz so und er nennt Beispiele für Steuern, die die Länder künftig einheben könnten: "Man könnte Zuschläge zur Einkommenssteuer überlegen, man könnte über Steuern diskutieren, die gut am Wohnsitz festgemacht werden könnten. Die Steuern auf Kfz könnte man zum Teil in Länderverantwortung übergeben."
Für Schratzenstaller sind das diskussionswürdige Vorschläge. Ihrer Ansicht nach braucht es ein Gesamtpaket. Das könnte dann auch substanziell zu einer Steuerreform beitragen.