Fünf Milliarden Steuerentlastung ab 2016
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat seinen Regierungskollegen bei der Klausur in Schladming seinen Plan zur Steuerreform vorgelegt. Dieser sieht fünf Milliarden Euro an Entlastungsvolumen für eine ab 2016 beginnende Reformin fünf Etappen. Offen ist, wie groß der erste Schritt 2016 ausfallen wird. Darüber hinaus will der Finanzminister Investitionsanreize für Unternehmen einbauen und meint, dass der Eingangssteuersatz nicht unbedingt auf 25 Prozent gesenkt werden muss.
8. April 2017, 21:58
APA/ROBERT JÄGER
Mittagsjournal, 27. September 2014
Finanzminister Hans Jörg Schelling spricht "Im Journal zu Gast" mit Stefan Kappacher über seine während der Regierungsklausur vorgestellten Pläne der Steuerreform.
Gesamtvolumen noch nicht abgesegnet
Eine Reform sei in den Koalitionsvereinbarungen zwar nicht vorgesehen, berichtet Finanzminister Schelling im Ö1-Journal zu Gast-Gespräch, ist aber aufgrund der derzeitigen budgetären und konjunkturellen Lage notwendig. Basierend auf den selbstgewählten Zielen der Steuerentlastung hat die Regierung dafür ein Volumen von fünf Milliarden Euro festgelegt, das auf mehrere Etappen verteilt werden muss, sagt Schelling.
Das Gesamtentlastungsvolumen soll nach derzeitigem Stand der Dinge fünf Milliarden Euro betragen. Der Finanzminister hält aber fest, dass die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über die endgültige Höhe noch nicht abgeschlossen sind, denn man befinde sich noch in einem Diskussions-Prozess. Er selbst möchte aber an dem durch ihn vorgeschlagenen Reformbudget festhalten.
Klares Nein zu neuen Steuern
Die erste Etappe der Reform soll 2016 in Kraft treten. Bis dahin wolle man konkrete Modellvorschläge hinsichtlich der Gegenfinanzierung ausarbeiten. Bis Juni 2015 sollten diese als beschlussreife Gesetzesvorlage dem Parlament vorgelegt werden. Schelling geht davon aus, dass die erste Etappe größer ausfallen wird als die Folgeetappen und ein Budget von 2,5 Millionen Euro umfassen wird. Bis zum Ende der Legislaturperiode plant er zwei weitere Etappen, deren jeweilige Höhe vom Konjunkturverlauf abhängig sein wird. Sollte es möglich sein, ist auch nur eine Etappe für den Minister denkbar.
Eine Gegenfinanzierung durch neue Steuern lehnt Schelling dezidiert ab. Es mache keinen Sinn darüber zu diskutieren, ein Hochsteuerland zu sein, um noch höhere Steuern einzuführen. Für den Wirtschaftsstandort ginge es darum, die gesamte Abgaben- und Steuerquote zu senken, die mit neuen Steuern nur erneut steigen würde. Zudem zeige sich anhand der Seitens AK und ÖGB vorgelegten Konzepte, dass selbst neue Steuern die Reform nicht finanzieren könnten.
Eingangssteuersatz in Richtung 25 Prozent
Für Wachstum und Beschäftigung brauche man Investitionsanreize wie Entlastungen, vor allem bei der Gruppe der Steuerzahler. Dazu gehört neben der Senkung der Lohnsteuer auch die des Einkommenssteuersatzes. Diese beinhaltet eine niedrigere Eingangssteuer, von der vor allem Kleinbetrieben profitieren würden. Auf einen neuen Eingangssteuersatz von 25 Prozent will sich Schelling vorerst nicht festlegen und betont, derzeit werde lediglich über eine Senkung in Richtung 25 Prozent verhandelt. Zunächst müsse man abwarten, wie viel von dem angedachten Reformvolumen nach Abzug aller Kosten für andere Maßnahmen übrig bleiben wird, erst dann könne man konkret festmachen, wo ein neuer Eingangssteuersatz liegen könnte.
Kein größeres Defizit
Ein Ausbau des Negativsteuersystems, wie von der Gewerkschaft im Steuerkonzept vorgelegt, ist für Schelling schwer vorstellbar. Denn Transferleistungen seien hierzulande ohnehin schon beträchtlich, zuerst müsse die Gruppe der Steuerzahler zum Zug kommen. Dennoch zeigt sich Schelling bereit, über jedes ihm vorgelegte Konzept verhandeln zu wollen.
Eine Erhöhung des Budget-Defizits, wie letztens aus den ÖVP-Parteireihen vernommen worden ist, lehnt der Finanzminister klar ab. Neue Schulden seien für eine Steuersenkung keine Option.
Dass auch die Länder ihren Beitrag zur Reform leisten müssen, das ist für Schelling allein aufgrund des Länderfinanzausgleiches unbestritten. Eine Voraussetzung ist die Harmonisierung des Haushaltsrechtes, um Einsparungspotenzial der Länder ausfindig zu machen. Ähnlich wie bei der Gesundheitsreform plant er einen Ausgabenpfad zu definieren.
Privatisierung von ÖIAG-Unternehmen nicht ausgeschlossen
Die Einigung der Regierung auf die Einflussnahme bei der Besetzung des Aufsichtsrates sieht Schelling keineswegs als Eingriff der Parteien in öffentliche Unternehmen. Er betont, dass es weltweit kein Unternehmen geben würde, wo der Eigentümer nicht im Aufsichtsrat vertreten wäre. Zudem sei die ÖIAG-Reform Teil des Koalitionsprogrammes. Für die Frage, ob weitere Unternehmen wie die ASFINAG oder die ÖBB zur ÖIAG kommen, sei entscheidend, ob das für die Unternehmen selbst einen Nutzen bringen würde. Grundsätzlich schließt Schelling nicht aus, dass weitere Unternehmen zur Staatsholding dazu kommen könnten. Einen Schlussstrich unter etwaige Privatisierungen sieht er mit der Neuordnung der ÖIAG nicht, denn diese von Beginn an auszuschließen könne keine Strategie sein.