Datenschützer: "Herzstück fehlt"

In der vorliegenden Form macht das geplante Informationsfreiheitsgesetz keinen Sinn, sagt der international anerkannte Datenschützer Peter Schaar. Dem Regierungsentwurf fehle der entscheidende Punkt, das Herzstück, so Schaar im Ö1-Interview.

Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Schaar ist international höchst anerkannt und hat zehn Jahre praktische Erfahrung. Heute leitet er die Europäische Akademie für Informationsfreiheit.

Peter Schaar von der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit im Gespräch mit Stefan Kappacher

Warnung vor Verwaltungsaufwand

Schaar vermisst in dem Gesetzesentwurf vor allem die Funktion des "Informationsfreiheits-Beauftragten". Die sei von "zentraler Bedeutung", so Schaar. In Deutschland habe man damit in zwei Bundesländern Erfahrungen gemacht: Dort hätten die Menschen mangels Beauftragten zu Gericht gehen müssen, wenn ihnen der Informationszugang nicht gewährt wurde. "Das ist natürlich die schlechteste Lösung, daher braucht an jemanden, der sich auskennt und zwischen den Bürgen und den staatlichen Stellen vermittelt." Wenn die Bürger, wie im österreichischen Entwurf vorgesehen, zum Verwaltungsgerichtshof gehen müssen, sei das aufwendig, dauere lange und verschärfe den Streit. Schaar ruft dazu auf, um das Amtsgeheimnis nicht nur ein kleines Fenster aufzumachen, sondern tatsächlich Mut zu zeigen. Die vielen Ausnahmen brächten wenig und führten zu "wahnsinnig viel" Verwaltungsaufwand. Der Experte rät dazu, ein bundeseinheitliches Ausführungsgesetz zu beschließen. Für länderweise unterschiedliche Regelungen gebe es auch gar keinen Grund.