Fortpflanzungs-Medizin-Gesetz: Reaktionen
Kommende Woche wird sich der Ministerrat mit dem Fortpflanzungs-Medizin-Gesetz befassen. Seit Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Justizminister Wolfgang Brandstetter ihren Reform-Entwurf präsentiert haben, wird darüber sehr kontrovers diskutiert. Die Pläne sehen vor, dass ab April nächsten Jahres auch die Eizellenspende, die Samenspende Dritter bei der künstlichen Befruchtung und - in ganz bestimmten Fällen - auch die Präimplatationsdiagnostik erlaubt wird. Wie unterschiedlich all das innerhalb der Gesellschaft beurteilt wird, zeigen die Stellungnahmen, die während der Begutachtungsphase dazu eingelangt sind.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 5.12.2014
Besonders vehement ist der Widerstand aus der Katholischen Kirche. Die Bischofskonferenz spart in ihrer Stellungnahme nicht mit Kritik:
"Der vorliegende Begutachtungsentwurf missachtet das ethische Grundprinzip der Würde des Menschen. Es ist ihm nicht einmal eine Erwähnung wert. Mit allem Nachdruck wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Gesetzesentwurfes einem ethischen Dammbruch gleichkommen und eine fortschreitende Fehlentwicklung darstellen, an deren Spitze die Selektion von Kindern steht."
Kinder dürfen nicht zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie degradiert werden, schreibt der Katholische Familienverband.
Einwände auch von Behindertenvertretern. Behindertenanwalt Erwin Buchinger befürchtet im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik etwa eine Selektion in wertes und unwertes Leben von ungeborenen Kindern. Und das Behindertenberatungszentrum Bizeps merkt an:
"Eine fortschrittliche Gesellschaft zeichnet sich nicht immer dadurch aus, dass allen medizinischen, wissenschaftlichen und technologischen Neuerungen Tür und Tor geöffnet wird. Vielmehr zeigt sich wahres, weises und ethisch verantwortliches Handeln mitunter auch darin, auf etwas zumindest vorerst zu verzichten bzw. einige Türen grundsätzlich lieber verschlossen zu halten."
Nicht alle Religionsgemeinschaften bekämpfen den Entwurf. Innerhalb der evangelischen Kirche wird der Entwurf grundätzlich positiv gesehen. Kritik gibt es lediglich im Zusammenhang mit der Präimplatationsdiagnostik. Hier sei "der in den Erläuterungen angestrebte und auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderte Ausgleich zwischen dem Schutz des Embryos in vitro und dem in vivo beziehungsweise den mit einer Schwangerschaft auf Probe verbundenen Leiden noch nicht erreicht."
Großteils erfreut die Stellungnahmen von Homosexuellenvertretern. Das Rechtskomitee Lambda etwa ortet lange überfällige Reformen, die Homosexuelleninitiative Linz findet, dass mit dem Gesetz den Bedürfnissen der Betroffenen weitgehend entsprochen werde. Für den Verein Famos, der sich für Regenbogenfamilien einsetzt, ist der Entwurf "ein weiterer wichtiger Schritt, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen, Gesetze an die Lebensrealitäten der betroffenen Menschen anzupassen und somit Anerkennung, Schutz und Rechtsicherheit zu gewährleisten."
Kritisiert wird allerdings, dass alleinstehende Frauen von der Möglichkeit der medizinisch unterstützten Fortpflanzung weiterhin ausgeschlossen sind. Ein Punkt, den auch die Österreichischen Frauenvereine bemängeln, die die Reform aber grundsätzlich gut finden.
Was von all dem - falls überhaupt etwas - bei der Erstellung des Regierungsentwurfs berücksichtigt wird, ist noch unklar. Die Stellungnahmen werden derzeit gesichtet, heißt es aus den zuständigen Ministerien. Kommenden Mittwoch soll der Regierungsentwurf durch den Ministerrat gehen.