ELGA ab Ende 2015 in Spitälern

2015 ist ein entscheidendes Jahr für die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Denn ab Ende des kommenden Jahres werden die ersten öffentlichen Spitäler mit ELGA starten, sprich: die Befunde in das elektronische System stellen. Dieser Termin ist schon einmal verschoben worden von Anfang auf Ende 2015. Nun geht ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbek aber davon aus, dass der Termin hält.

Morgenjournal, 30.12.2014

Ab Dezember 2015 werden öffentliche Spitäler in einigen Bundesländern schrittweise beginnen, mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA zu arbeiten, sagt ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbek.

Konkret bedeutet das: wird ein Patient in einem Krankenhaus behandelt, werden Befunde, Röntgenbilder oder Spitals-Entlassungsbrief in elektronischer Form in das ELGA-System hineingestellt. Die Unterlagen können dann vom behandelnden Spitalsarzt oder auch in Partnerspitälern in einem Krankenanstaltenverbund per Mausklick abgerufen werden.

Auch die Patienten selbst können ab Ende kommenden Jahres per Handy-Signatur oder Bürgerkarte ihre elektronische Gesundheitsakte einsehen.

Ursprünglich hätten die ersten Spitäler schon ab Anfang des Jahres mit ELGA arbeiten sollen. Weil aber die Technik noch nicht ausgereift war und man auch noch die Datensicherheit länger testen wollte, wurde der Start auf Ende des Jahres verschoben. An diesem Termin will ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbek nun festhalten. Der Zeitplan lautet: Ab Mitte 2016 sollen alle rund 130 öffentlichen Spitäler und alle sieben Unfallkrankenhäuser mit ELGA arbeiten, dann nach und nach auch Arztpraxen und Apotheken, ab 2017 alle Privatspitäler und ab 2022 die Zahnärzte.

Patienten, die nicht an ELGA teilnemen wollen, müssen sich aktiv abmelden. Bisher haben das rund 190.000 Personen getan, so Herbek.

Einige Ärzte machen gegen ELGA mobil und haben sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Der will bis Mitte kommenden Jahres prüfen, ob das ELGA-Gesetz und die entsprechenden Verordnungen vor allem im Hinblick auf den Datenschutz verfassungskonform sind. Eine negative Entscheidung des Höchstgerichts könnte den Terminplan von ELGA dann doch noch einmal durcheinanderwirbeln.