Ein Jahr Bundesverwaltungsgericht
Seit einem Jahr gibt es das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), wo jeder Bürger, Unternehmer oder Wirtschaftstreibende, der Zweifel an einer Behörden-Entscheidung hat, ein unabhängiges Gericht anrufen kann - ohne langen Instanzenweg vorher und ohne Anwaltszwang. Auch die Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder das Asyl- und Fremdenwesen fallen in die Zuständigkeit des Gerichts. Wie bilanziert das neue Gericht nach seinem ersten Jahr?
8. April 2017, 21:58