Ärztearbeitszeit: Einigungen nicht überall

Seit 1. Jänner ist das neue Ärzte-Arbeitszeitgesetz offiziell in Kraft. In den meisten Bundesländern wurde heftig um eine Neuregelung gerungen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte nur mehr maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dadurch fallen Zulagen für Überstunden und Nachtdienste weg, die mitunter ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens sind. Deshalb hat die Ärzteschaft höhere Grundgehälter gefordert. In den meisten Bundesländern - aber nicht in allen - hat man zumindest eine provisorische Einigung erzielt.

Morgenjournal, 2.1.2015

In Kärnten und Oberösterreich konnten sich die Ärzteschaft und die Spitalsbetreiber bisher nicht einigen. Insbesondere in Kärnten hat sich der Ton zuletzt verschärft. Insgesamt stehen hier 13,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Das Land will damit auch Dienstgeberabgaben abdecken, die Ärzteschaft besteht darauf, dass das Geld zur Gänze an die Mediziner geht. In Oberösterreich hat man bisher auch keine Lösung gefunden, hier soll in den nächsten Wochen weiterverhandelt werden. In beiden Ländern versichern die Spitals-Verantwortlichen, dass Patienten in Akutsituationen weiterhin behandelt werden. Im Wiener AKH, wo nicht das Land, sondern die Medizinuni zuständig ist, steht eine Einigung zu den Arbeitszeiten ebenfalls aus, auch hier will man dieser Tage wieder reden.

Eine endgültige Einigung gibt es bisher in der Steiermark, in Salzburg und in Niederösterreich. In den restlichen vier Bundesländern fand man zumindest Übergangsregelungen: In Tirol appelliert man an die Ärzte, befristet längere Arbeitszeiten zu akzeptieren, um in den nächsten Monaten in Ruhe eine Lösung zu finden, ähnlich in Vorarlberg. Im Burgenland will man ebenfalls bis Mitte des Jahres eine Lösung finden, bis dahin erhalten die Ärzte weiterhin den selben Lohn. Und in Wien hat man sich darauf geeinigt, innerhalb des nächsten halben Jahres die Arbeitszeit auf die vorgeschriebenen 48 Stunden zu reduzieren.