RH-Bericht zu Hypo: Versagen vieler

Der Rechnungshof hat heute seinen Bericht zur Verstaatlichung der Kärntner Hypo vorgelegt. Das Urteil der obersten Prüfer der Republik fällt gar nicht gut aus: Versäumnisse und Fehler sieht der Rechnungshof bei allen Beteiligten, beim Finanzministerium, bei der Nationalbank und bei der Finanzmarktaufsicht.

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DPA/ANDREAS GEBERT

Laut Rechnungshof wurde jedenfalls zu spät, zu wenig oder gar falsch gehandelt, um den Schaden aus der Hypo für die Steuerzahlerinnen und -zahler wenigstens gering zu halten.

Mittagsjournal, 19.3.2015

Zusammengefasst kritisiert der Rechnungshof dieselben Punkte, die auch schon der Bericht der Griss-Kommission enthält: das Finanzministerium habe seine Prüfrechte nicht genutzt und sich erst spät über den Zustand der Kärntner Hypo informiert. Die Nationalbank habe bei ihrer Prüfung der Hypo kein klares Urteil über deren Zustand abgegeben. Und bei den Verhandlungen mit der Bayrischen Landesbank habe Österreich eine Insolvenz der Hypo ausgeschlossen - was die Verhandlungsposition erheblich verschlechtert habe. Der Rechnungshof schreibt:

"Die Vertreter der Republik Österreich signalisierten bereits frühzeitig -mit dem Bekenntnis zur nachhaltigen Sicherung des Fortbestandes der Bank- gegenüber der BayernLB einen Ausschluss des Insolvenz-szenarios. Damit eröffneten die Vertreter der Republik Österreich der BayernLB die Möglichkeit, das Szenario einer Insolenz gegen Österreich einzusetzen. Die in den Raum gestellte Möglichkeit einer Insolvenz stellte offenbar ein verhandlungstaktisches Manöver dar."

Im Gegensatz zu den Bayern hatten sich die Österreicher laut Rechnungshof auch zu wenig und zu spät darüber informiert, wie es um die Hypo bestellt war. Dabei habe es laut Rechnungshof die Möglichkeit von Buch- und Betriebsprüfungen gegeben, auch zur Einsichtnahme des Finanzministeriums in die Aufzeichnungen und Belege der Hypo. "Die zahlreichen Warnzeichen, wie Verschlechterungen der Planungsrechnungen, massive Zweifel an den Grundannahmen zur Planung, mehrfache starke Erhöhungen der Risikovorsorgekosten...führten jedoch nicht zu den genannten Aktivitäten...Eine Aktie Informationsbeschaffung wäre in Anbetracht der Anzeichen für eine negative wirtschaftliche Entwicklung der Hypo notwendig gewesen."

Als wenig hilfreich sieht der Rechnungshof auch die Rolle der Österreichischen Nationalbank. Die habe widersprüchliche Angaben zum Zustand der Hypo gemacht und sogar -das ist schon länger bekannt- eine eigene Bewertungskategorie erfunden: "Die Nationalbank wich bei der Beurteilung des Risikoprofils der Hypo von der Terminologie der Europäischen Kommission ab. Während die zwischen "fundamentally sound" und "distressed" Banken unterschied, verwendete die Nationalbank eine eigene Formulierung und sah die Hypo "nicht als distressed" an."

Also weder als solide noch als gefährdet. Das Finanzministerium wiederum begründet sein Vorgehen bei der Verstaatlichung damit, dass die Hypo ihre wahre Lage nicht offengelegt habe, sonst hätte man möglicherweise andere Entscheidung getroffen und den Alteigentümern mehr abverlangt. Die Nationalbank hat schon früher erklärt, dass man bei der Hypo Bewertung darauf hingewiesen habe, dass die Bank formal gesund sei, aber es Aspekte gibt, die man kritisch anschauen müsse.