Neues Erbrecht mit Pflegebonus in Begutachtung
Das Erbrecht ist bereits mehr als 200 Jahre alt und soll nun in einigen Punkten vereinfacht und modernisiert werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat dazu einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der dem ORF-Radio exklusiv vorliegt. So sollen pflegende Angehörige im Erbfall stärker berücksichtigt werden. Und: Erleichterungen soll es bei Betriebsübergaben von Familienunternehmen geben.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 20.3.2015
Ratenzahlung für Familienbetriebe
Ein Seniorchef stirbt, eines der Kinder übernimmt den Betrieb, dieser Sohn oder die Tochter muss dann den Miterben, zum Beispiel der Mutter und Geschwistern, jenen Erbteil sofort auszahlen, der ihnen gesetzlich zusteht. Was gerade bei kleineren Betrieben oft schwierig ist und nicht selten zur Zerschlagung des Unternehmens führt. Damit das nicht passiert, soll es Erben künftig möglich sein, den Miterben die sogenannten Pflichtteile in Raten und nicht sofort auszuzahlen, kündigt Justizminister Wolfgang Brandstetter an: die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten kann man dann per gerichtlicher Feststellung stunden lassen – bis zu fünf oder im Extremfall zehn Jahre. Diejenigen, die den kleinen Familienbetrieb übernehmen, werden damit im Interesse der Fortführung des Unternehmens entlastet.
Bonus für pflegende Angehörige
Eine weitere Änderung im Erbrecht: Wenn Angehörige ein Familienmitglied pflegen, sollen sie dafür im Erbfall belohnt werden und einen finanziellen Ausgleich aus der Erbmasse bekommen. Das geschehe unabhängig vom Erbrecht.
Ob der oder die Angehörige den Verstorbenen tatsächlich gepflegt hat und das nicht nur behauptet, soll vom zuständigen Gericht festgestellt werden, so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Übrigens betrifft diese Regelung nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch pflegende Lebensgefährten, also auch dann, wenn der Verstorbene mit dem Parnter, der Partnerin weder verheiratet war noch in eingetragener Partnerschaft gelebt hat.
Überhaupt sollen Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen erstmals im Erbrecht berücksichtigt werden. Und zwar dann, wenn ein Verstorbener keine gesetzlichen Erben also zum Beispiel Eltern oder Kinder hinterlässt. Dann soll das Erbe nicht mehr wie bisher dem Staat, sondern dem Lebensgefährten zukommen. Voraussetzung ist, die Lebensgemeinschaft hat in den letzten drei Lebensjahren des Verstorbenen bestanden.
Der Gesetzesentwurf geht nun 6 Wochen lang in Begutachtung, dann muss er noch vom Parlament beschlossen werden. Mit dem Koalitionspartner SPÖ ist der Entwurf jedenfalls verhandelt, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter.