Pflege im neuen Erbrecht
Wer einen Angehörigen gepflegt hat, soll nach dessen Tod mehr erben, als Abgeltung für jahrelange Pflege. Das ist ein Teil der geplanten Erbrechtsreform von Justizminister Wolfgang Brandstetter. Wie lässt sich das konkret umsetzen? Und was ist zu tun, um etwaige Streitereien innerhalb der Familien zu vermeiden?
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 20.3.2015
Für Ludwig Bittner, dem Präsidenten der Notariatskammer, ist die geplante Reform eine Verbesserung. Der Kreis der pflegenden Personen sei vernünftig gesetzt. Die letzten drei Jahre seien maßgeblich. Bittner glaubt also nicht, dass es ein Problem sein wird, festzustellen, wer wie viel gepflegt hat. Darüber werde man sich in den meisten Fällen schon einigen.
Und auch bei jenen Fällen, in denen es keine Einigung gibt, bringe die geplante Reform eine Verbesserung, sagt Bittner. Früher musste man einen Zivilprozess führen, den es aus Kostengründen meist nicht gab. Jetzt sei der Verlassenschaftsrichter zuständig. Es gebe Klage, auch keinen Anwaltszwang. Dadurch entstünden auch keine zusätzlichen Kosten, so der Präsident der Notariatskammer.
Damit das alles funktioniert, müssten die Familien schon im Vorfeld gut informiert werden. Das verlangt Birgit Meinhard-Schiebel, Präsidentin der Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger und Kandidatin der Grünen für die Wiener Landtagswahl. Das müsse aber innerhalb der Familie geschehen, wo auch festgelegt werden soll, wer wie lange pflegt. Man könne es nicht dem Gericht überlassen nachzuweisen, wer wie lange gepflegt hat.
Für die Angehörigen müsse es die Möglichkeit geben, sich über die rechtliche Lage zu informieren. Und falls es doch zu Streitereien kommt, dann sollte es eine Mediation, eine Streitschlichtung geben, verlangt Birgit Meinhard-Schiebel von der Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger.