U-Ausschuss: Schwärzungen bleiben

Der erste Untersuchungsausschuss nach neuen, angeblich viel aufklärungsfreundlicheren Regelungen als bisher, der Hypo-Ausschuss, stolpert weiter vor sich hin. Es geht um die Frage, ob die Behörden Akten mit schwarzem Filzstift quasi anonymisieren dürfen bzw. müssen oder nicht. Die Behörden beharren auf ihrer Rechtsmeinung, deshalb müssen die Abgeordneten mit dem geschwärzten Material vorlieb nehmen, so auch an den beiden Sitzungstagen dieser Woche, nämlich heute und morgen.

Morgenjournal, 29.4.2015

Heute werden im Ausschuss zwei Bankenprüfer jeweils von der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht befragt. Und zwar zur Frage, warum diese Institutionen nicht gegen das sich anbahnende Hypo-Alpe-Adria-Desaster eingeschritten sind.

Positionen festgefahren

Man müsse sich ans Bankgeheimnis halten, und müsse daher schwärzen, sagen Vertreter des Finanzministeriums und der Bundesfinanzmarktbeteiligungsgesellschaft FIMBAG. Und Finanzministeriums-Sektionschef Harald Waiglein nennt noch weitere juristische Argumente: die Privatsphäre sei datenschutzrechtlich geschützt. Die Verwaltung sei an die Gesetze gebunden.

Hingegen argwöhnt Grün-Abgeordneter Werner Kogler: es gebe noch nicht vorgelegte Rechtsgutachten, die gegen die Rechtsmeinung des Parlaments sprechen.

Das ist ungewöhnlich: Nicht Koalition und Opposition miteinander im Clinch, nicht Rot und Schwarz im schon oft gesehenen Streit. SPÖ-Abgeordneter Jan-Krainer sagt, es gebe unterschiedliche Rechtsansichten. Die Behörden hätten unterschiedliche Auffassungen.

Finanzministeriums-Mitarbeiter Harald Waiglein sagt auch, eine Weisung durch den Finanzminister zum Thema "Akten Schwärzen oder nicht Schwärzen" wäre wirkungslos bzw. wirkungslos gewesen. Seine Beamten dürften keine strafrechtlich relevanten Handlungen setzen.

Nun wird wohl der Verfassungsgerichtshof entscheiden und zumindest bis dahin der U-Ausschuss mit geschwärzten Akten leben müssen.