Bund bestimmt Asyl-Unterkünfte
Es soll kommen, das Durchgriffsrecht der Bundesregierung, damit Flüchtlinge menschenwürdig und österreichischen Wetter- und Moralstandards entsprechend untergebracht werden. Ab Oktober gilt dann die Aufnahmequote von 1,5 Prozent der Bevölkerungszahl einer Gemeinde - allerdings haben die Länder auch gestern bei den Verhandlungen ihre Rolle als übergeordnete Instanz bewiesen.
27. April 2017, 15:40
APA/HELMUT FOHRINGER
Morgenjournal, 18.8.2015
Burgenlands Landeshauptmann Niessl (SPÖ) hat sich im Vorfeld gegen das Durchgriffsrecht ausgesprochen, Oberösterreichs Landeshauptmann Pühringer von der ÖVP wiederum soll sich gegen das erhöhte Taggeld für Asylwerber gewehrt haben, das auf Wunsch der Grünen auch Teil des Gesetzes ist: Ursprünglich waren 22 Euro statt derzeit 19 geplant, nun werden es 20 Euro 50 und ab Jänner 21.
Ein Landeshauptmann ist derzeit gar nicht betroffen: Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), weil es gelinge die Quote zu 100 Prozent zu erreichen. In Wien ist die Situation ähnlich, in anderen Bundesländern erfüllt man die Quote nicht.
Der eigentliche Kern, das Durchgriffsrecht, soll nur in säumigen Bundesländern zum Tragen kommen. Dort wiederum schaut man, ob die Bezirke die Quote erfüllen - tun sie das nicht, kann das Innenministerium in einem Schnellverfahren ein Grundstück, das dem Bund gehört oder das er anmietet, zur Nutzung freigeben.
Vorrangig soll das in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern der Fall sein, das ist aber nicht zwingend. Bau- und Raumordnung werden nicht geprüft, sehr wohl aber Brandschutz, Sicherheit, Hygiene und Umweltverträglichkeit. Das Gesetz soll im September im Nationalrat beschlossen werden, neben SPÖ, ÖVP und Grünen wollen auch die NEOS dafür stimmen.