Asyl: Faymann besteht auf EU-Quote

Die Bundesregierung wird heute in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause einen Fünf-Punkte-Plan für den Umgang mit dem Flüchtlingsandrang vorlegen. Dazu gehören härtere Strafen für Schlepper, die verpflichtende EU-Quote zur Aufteilung der Flüchtlinge und EU-Maßnahmen in den Krisenregionen selbst. Österreich müsse sich auch an militärischen Einsätzen der EU mit humanitärer und finanzieller Hilfe beteiligen, so Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ). Kritik über er an den baltischen Staaten, die eine verbindliche EU-Flüchtlingsquote ablehnen.

Werner Faymann

APA/HERBERT NEUBAUER

Morgenjournal, 25.8.2015

Kanzler Faymann im Gespräch mit

Die Regierung trifft heute zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen, und so wie vor Beginn der politischen Ferien steht auch heute das Thema Asyl ganz oben auf der Tagesordnung. SPÖ und ÖVP wollen ein gemeinsames Fünf-Punkte-Papier vorlegen, wie die Flüchtlingskrise nicht nur in Österreich, sondern EU-weit bekämpft werden müsse. So sollen Schlepper härter bestraft werden, die EU soll schon in den Krisenregionen den Fluchtgründen entgegenwirken, und einmal mehr drängt Österreich auf eine verpflichtende EU-Quote zur Aufteilung der Flüchtlinge.

Nach wie vor gibt es keine einheitliche Vorgangsweise der EU, um die Flüchtlingsströme in den Griff zu bekommen. Im Ö1-Morgenjournal zeigt sich nach Außenminister Sebastian Kurz nun auch Bundeskanzler Werner Faymann schon recht ungehalten, konkret über einige Länder. Er kritisiert in deutlichen Worten die baltischen EU-Staaten, Tschechien und Polen, die sich gegen eine verbindliche Flüchtlingsquote innerhalb der Europäischen Union stellen. Ohne diese Quote komme man nicht weiter, so Faymann.

Säumig ist aus der Sicht des Bundeskanzlers in diesem Punkt nicht die EU-Kommission, die Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) jüngst zu mehr Aktivität aufgerufen hatte, sondern Länder wie Estland, Lettland und Litauen. Schließlich sei es EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gewesen, der verpflichtende Quoten vorgeschlagen habe. Der Bundeskanzler hofft nun, im gemeinsamen Auftreten mit Deutschland und Frankreich eine solche Quote doch noch durchzusetzen.

"Wie soll denn Dublin funktionieren?", fragte der Kanzler rhetorisch. Die sogenannte Dublin-III-Richtlinie sieht vor, dass jener Staat für das Asylverfahren zuständig ist, wo Schutzsuchende erstmals EU-Boden betreten haben, und alle anderen EU-Staaten Asylsuchende in das Erstankunftsland "rückführen" dürfen.

"Man kann Länder nur dazu zwingen, alle Fingerprints zu nehmen, alle Menschen zu retten, die untergehen würden auf so schrecklichen Schiffen, die die Schlepper schon so bauen, damit sie untergehen - man kann dagegen nur etwas unternehmen an den Außengrenzen", sagte Faymann. "Aber wie wollen sie denn diese Länder dazu bringen, diese Außengrenze zu schützen, wenn sie glauben, es bleiben dann Hunderttausende bei ihnen und die Anderen diskutieren einstweilen weiter in Ruhe? Das muss gleichzeitig gelöst werden, das eine bedingt das Andere."