Familiennachzug ist EU-rechtlich geschützt

Den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen einzuschränken, davor warnen Experten. Wenn jemand Asyl bekommen hat, darf er in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder nachholen. Diese Familienzusammenführung sei nicht nur ein wichtiges Menschenrecht, es widerspreche auch einer EU-Richtlinie, die diese Rechte von Flüchtlingen regelt.

Mittagsjournal, 30.9.2015