Stichtag für Durchgriffsrecht

Ab heute gilt das Durchgriffsrecht des Bundes, das heißt es können Unterkünfte für Asylwerber also Menschen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, geschaffen werden ohne dass es dafür die Zustimmung der Bürgermeister braucht. Es wird damit gerechnet, dass vor allem in jenen Bundesländern und Gemeinden, die bisher ihre Quote für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht erfüllen, das Innenministerium mit Hilfe des neuen Durchgriffsrechts zusätzliche Quartiere errichten wird.

Morgenjournal, 1.10.2015