Doppelresidenz: nur bedingt Klarheit
Doppelresidenz für Kinder, deren Eltern unterschiedliche Wohnsitze haben. Familienrichterin Doris Täubl-Weinreich sagt, schon jetzt war es möglich, dass das Kind eine Doppelresidenz führt. Jetzt könne man aber auch wirklich 50:50-Regelungen festlegen. Die Frage, welcher Elternteil den hauptsächlichen Betreuungsort hat, diese Entscheidungen müsse man auch weiterhin treffen. Jedenfalls handle es sich um ein Minderheitenprogramm.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 23.10.2015
Doris Täubel-Weinreich im Gespräch mit