Transparentere Operationslisten
Ziemlich intransparent sind die Listen für Operationen. Jetzt hat dazu Transparency International einen Vorschlag: der Rechnungshof soll für Durchblick sorgen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 2.12.2015
Transparency International unzufrieden
Im Jahr 2011 hat der Nationalrat ein Gesetz beschlossen, in dem steht, dass die Bundesländer anonymisierte Wartelisten ins Internet stellen müssen und zwar für Operationen in notorischen Wartezeiten-Fächern. Zudem muss jeder Patient Auskunft bekommen, wie lange er noch auf seine Operation warten muss.
Franz Piribauer, Arzt und Aktivist bei Transparency International, ist unzufrieden. Sehr unterschiedlich hätten die Länder dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprochen:
"Zum Beispiel in Niederösterreich sind sie ziemlich transparent, dort findet man sie im Internet sehr rasch. Aber wenn ich nach Wien schau, wo ich jetzt gerade versucht habe, selber das zu finden, finde ich gar nichts."
Dabei hatte Transparency noch 2011 das Bundes-Gesetz ausdrücklich begrüßt und offensichtlich für ausreichend befunden: "Ja, wir waren zu optimistisch," so Piribauer.
Ruf nach Rechnungshof
Der Transparency-Medizinexperte hat keine persönlich erhobenen Beweise dafür, dass man als Privatpatient einen schnelleren OP-Termin bekommt. Allerdings: Es gebe einschlägige Patientenbefragungen von renommierten Forschungseinrichtungen. Transparenz schafft Vertrauen, findet Transparency und ruft nach dem Rechnungshof, wenn es um die Wartelisten in Stadt und Land geht.
Piribauer weiter: „Unser Wunsch wäre, dass man praktisch jährlich berichtet, wie ist das mit den Wartelisten gelaufen, wie haben sich die Wartezeiten verändert, wie viele Umgruppierungen haben stattgefunden, wie ist der Anteil der Privatpatienten unter diesen Umgruppierungen. Man sollte hier natürlich keine Namen nennen, das ist klar, keine Patientennamen, sondern nur über die Zahlen berichten.“
RH: Zu wenig Ressourcen
Rechnungshofpräsident Josef Moser will auf den Vorschlag von Transparency International nicht konkret eingehen. Moser stellt aber dazu allgemein fest: Der Rechnungshof habe einen klaren gesetzlichen Auftrag. Diese beziehe sich hauptsächlich auf die Kontrolle der öffentlichen Finanzen.
Moser erklärt weiter: Der Rechnungshof habe zwar in manchen Fällen auch Qualitätsmaßnahmen in Krankenhäusern untersucht, aber für die Verwirklichung darüber hinausgehender Vorschläge habe der Rechnungshof zu wenig Ressourcen.