Wenig Barrierefreiheit nach zehn Jahren

Seit Jahresbeginn sollten alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein. Am 1. Jänner lief die zehnjährige Übergangsfrist für das 2006 beschlossene Behindertengleichstellungsgesetz aus. Aber haben alle Unternehmen diese Frist auch genutzt, um freien Zugang für Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kinderwägen oder alte Menschen zu schaffen? Die Antwort ist: nein.

Morgenjournal, 5.1.2016

Reportage von der Wiener Mariahilfer Straße,

Ein Lokalaugenschein mit Philipp Hochenburger. Er ist 29 Jahre alt, sitzt seit einem Autounfall vor zwölfeinhalb Jahren im Rollstuhl und berät Unternehmen in Sachen Barrierefreiheit. Eine etwa 10, 15 Zentimeter hohe Stufe vor einer Parfümerie in der Wiener Mariahilferstraße fällt ihm sofort auf. So etwas müsste nicht sein, meint er.

Wenige Meter weiter wieder ein Geschäft mit Stufe, hier hängt neben der Tür ein Schild: Rollstuhlfahrer bitte läuten.

Philipp Hochenburger ist sehr sportlich, spielt Rollstuhlbasketball in der Bundesliga. Er meistert eine etwa 10 cm hohe Stufe vor einem Taschengeschäft mühelos.

Aber es gibt auch positive Beispiele: ein Bekleidungsgeschäft, in dem Philipp Hochenburger gerne einkauft. Weniger Freude hat er allerdings mit der Eingangstür.

Eine Regelung, die alle zufrieden stellt, ist nicht leicht zu finden, sagt Hochenburger. Dabei sei Barrierefreiheit etwas, das allen zugute kommt