Ausbildungspflicht bis 18

Zur Schulpflicht soll ab Herbst in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18 kommen. Die Eckpunkte des Entwurfs: Demnach müssen Jugendliche bis sie 18 sind entweder in die Schule gehen, eine Lehre machen oder eine andere weiterführende Ausbildung machen. Passiert das nicht soll es auch Strafen geben können.

Morgenjournal, 8.1.2016

Die meisten Jugendlichen gehen nach dem Ende der Schulpflicht weiter in die Schule oder machen eine Lehre Rund 5 000 pro Jahrgang, tun das nicht, wie es aus dem Sozialministerium heißt. Und um genau diese Jugendlichen geht es bei der Ausbildungspflicht, die laut dem Plan des Sozialministers ab Herbst starten soll.

Alle Jugendlichen die dann die Schulpflicht erfüllt haben und unter 18 Jahre alt sind, müssen dann entweder eine weiterführende Schule machen, eine betriebliche, oder überbetriebliche Lehrausbildung, oder andere Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung durchlaufen. Hilfsarbeit ist dann bis 18 nur eingeschränkt möglich.

Wenn jemand die Ausbildung abbricht, muss innerhalb von vier Monaten eine neue Ausbildung begonnen werden. Passiert das nicht, kann es auch Strafen geben. Allerdings nur als letzte Konsequenz, wie es im Sozialministerium heißt. Wenn etwa Eltern, oder Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahme, oder Unterstützungsangebote verweigern.

Ähnlich wie bei Schulpflichtverletzungen sind dann zwischen 100 und 500 Euro zu zahlen. Im Wiederholungsfall 200 bis 1000 Euro. Starten soll die Ausbildungspflicht mit dem neuen Schuljahr im Herbst. Sanktionen oder Strafen soll es laut dem Entwurf des Sozialministeriums aber erst im darauffolgenden Schuljahr geben. In allen Bundesländern soll es sogenannte Koordinierungsstellen zur Unterstützung und Begleitung geben. Wo sich Eltern, Jugendliche selbst, oder auch das AMS hinwenden können.

Im Vollausbau ab 2019 soll die Ausbildungspflicht etwa 80 Millionen Euro im Jahr kosten.