Verschärftes Asylrecht beschlossen
Nach monatelangen Verhandlungen hat es der Ministerrat heute beschlossen: Asyl soll künftig nur mehr zeitlich befristet gewährt werden. Nach drei Jahren wird überprüft, ob der Asylgrund noch gegeben ist. Gegenüber dem umstrittenen Begutachtungsentwurf gibt es noch Änderungen: Gute Integration kann nun doch vor einer Abschiebung schützen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 26.1.2016
Asyl wird künftig nur mehr auf drei Jahre zuerkannt. Dann wird überprüft, ob die Gefahrenlage im Herkunftsland noch gegeben ist. Für die stärksten Herkunftsländer wird das Innenministerium dazu jedes Jahr ein Gutachten über die Lage vor Ort erstellen, dieses Gutachten soll dann als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Flüchtlinge heimkehren müssen. Gibt es den Asylgrund noch, wird der Asylstatus unbefristet verlängert. Die Behörde, also das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, muss sich von sich aus an den Asylberechtigten wenden. Meldet sich die Behörde nicht, gilt der Asylstatus automatisch weiter.
Nun explizit im Gesetzesentwurf festgehalten ist, dass bei guter Integration ein Flüchtling nicht zwingend ins Land zurückkehren muss, auch wenn inzwischen Frieden eingekehrt ist. Wer an Deutsch- und Wertekursen teilnimmt und auch sonst gut integriert ist, dem kann die Behörde dauerhaft Asyl gewähren. Eine Kann-, keine Muss-Bestimmung.
Verschärft wird auch der Familiennachzug. Sogenannte subsidiär Schutzbedürftige müssen künftig drei Jahre warten, bis ihre Familie nachkommen kann. Diese Regelung betrifft in erster Linie Afghanen. Das gleiche gilt auch für Asylberechtigte, die den Antrag auf Familienzusammenführung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylstatus gestellt haben.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP zeigt sich insgesamt zufrieden mit dem Gesetzesentwurf: „Wir haben mit den Änderungen eines der schärfsten Asylgesetze in ganz Europa.“ Da andere Länder ihr Niveau nicht heben, müsse Österreich Maßnahmen setzen, um unattraktiv zu werden, so Mikl.
Die SPÖ hat nach monatelangen Verhandlungen eingewilligt. Dementsprechend pragmatisch gibt sich Gerald Klug bei seinem letzten Auftritt als Verteidigungsminister: Asyl auf Zeit sei ein Teil eines Maßnahmenpakets, das als Signal verstanden werden soll, dass Schweden, Deutschland und Österreich die Flüchtlingskrise nicht allein bewältigen kann.
Dass es zu einem höheren Bürokratieaufwand kommen wird, bezweifelt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das Gesetz muss jetzt noch im Parlament beschlossen werden und soll für jene gelten, die den Asylantrag nach dem 15. November 2015 gestellt haben oder bei denen noch keine Entscheidung im Asylverfahren gefallen ist.