Volksanwaltschaft zur Mindestsicherung

Bei der Reform der Mindestsicherung, an der Bund und Länder gerade arbeiten dürfe es keinen gesellschaftspolitischen Tabubruch geben.
Das sagt Volksanwalt Günther Kräuter. Er fordert eine Regelung, die österreichweit gilt. Zur Mindestsicherung gibt es bei der Volksanwaltschaft zahlreiche Beschwerden.

Mittagsjournal, 31.01.2016

Kräuter warnt vor Tabu-Bruch

Das System hat etliche Mängel, sagt Volksanwalt
Günther Kräuter. Die Mängelliste soll in den nächsten Monaten ans Parlament geschickt werden.
Der neue Sozialminister Alois Stöger von der SPÖ ist auch dafür, dass der Bund die Kompetenz für die Mindestsicherung bekommt. Den Vorstoß in Oberösterreich, wo die Mindestsicherung für neue Asylberechtigte auf ein Drittel gekürzt wird und Familien maximal 1.500 Euro bekommen, will Kräuter konkret nicht kommentieren. Er warnt aber generell vor einem Tabu-Bruch.

Arbeitswilligkeit ist Vorraussetzung für Mindessicherung

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gibt es seit 2010, damit hat man versucht, die Sozialhilfe, die von den Ländern sehr unterschiedlich geregelt war, einheitlicher zu machen. Anspruch haben alle Menschen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht selbst finanzieren können. Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von etwas mehr als 4.000 Euro aufgebraucht werden und Arbeitswilligkeit ist Voraussetzung.