Causa Westenthaler vor Oberstgericht
Vor einem Jahr wurde Ex-FPÖ und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in den Causen Bundesliga Jugendmillion und Lotterien vom Vorwurf des schweren Betrugs und der Untreue freigesprochen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte dagegen umgehend Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Heute prüft der Oberste Gerichtshof den Freispruch. Die Generalprokuratur, die Staatsanwaltschaft des Höchstgerichtes, empfiehlt, dass der Freispruch gekippt wird.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 3.3.2016
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch von EX-FPÖ und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler eine sehr umfangreiche Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt und zuletzt Unterstützung von der Generalprokuratur erhalten. Diese ortet in der Urteilsbegründung mehrere Mängel und einen Verfahrensfehler und empfiehlt dem Obersten Gerichtshof eine Aufhebung des Freispruches.
Zur Erinnerung: im Prozess ging es um den Vorwurf Westenthaler habe als Bundesliga Vorstand, gemeinsam mit seinem Co Vorstand, 1 Million Euro Jugendförderung der Republik zweckwidrig verwendet um eine Steuerschuld der Bundesliga zu zahlen. Das Erstgericht sah allerdings keinen Schaden für ÖFB, oder die Bundesliga Vereine. Denn am Ende sei gesamtwirtschaftlich betrachtet, der Zweck der Förderung erfüllt worden. Der Generalprokuratur fehlen allerdings in der Schriftlichen Urteilsbegründung Ausführungen des Richters, warum belastende Beweise gegen Westenthaler und den mitangeklagten Co Vorstand nicht berücksichtigt wurden.
Bei Anklage Nummer Zwei ging es um eine 300.000 Euro Zahlung der österreichischen Lotterien an die BZÖ Agentur Orange. Das Erstgericht zeigte sich zwar überzeugt, dass es dabei um illegale Parteienfinanzierung gegangen ist. allerdings konnte nicht Nachgewiesen werden, dass Westenthaler, damals BZÖ Spitzenkandidat dafür verantwortlich war. Hier sieht die Generalprokuratur einen Verfahrensfehler. Denn die Aussagen von Ex-BZÖ Geschäftsführer Arno Eccher, der im Prozess die Aussage verweigert hatte, hätten aus Sicht der Prokurator im Prozess verlesen werden müssen. Heute wird sich nun das Höchstgericht mit den Freisprüchen beschäftigen.