Kunst-Hortung in Schweizer Zollfreilagern

Zollfreilager sind schon länger im Visier von Fahndern: Sie dienen als Möglichkeit, dort steuerschonend Kunst zu horten, legal wie illegal. Jene Kunstschätze aus Italien, die eine Weile lang in einem Genfer Zollfreilager untergebracht waren, wurden in einer Gemeinschaftsaktion von Schweizer und italienischen Behörden ausgeforscht und rückgeschafft.

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APA/AFP/BEHROUZ MEHRI

Kulturjournal 1. April 2016