ÖVP für schärfere Staatsbürgerschafts-Regeln

Ein Paragraf aus den 80er-Jahren macht es möglich: Asylberechtigte haben nach sechs Jahren Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft - und zwar gezählt ab Beginn des Asylverfahrens. Bei anderen Antragsstellern beträgt die Wartezeit im kürzesten Fall zehn Jahre. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka will nun die Zehn-Jahres-Frist für alle gelten lassen. Er will mit der SPÖ darüber verhandeln, so Lopatka im Ö1-Morgenjournal um 8.

Reinhold Lopatka

Reinhold Lopatka

APA/BARBARA GINDL

Morgenjournal 8, 13.4.2016

Andere Zeiten erfordern andere Gesetze, meint ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka: wenn man sich die letzten Jahre ansieht, so waren es 20.000 über die ein Asylverfahren eingeleitet wurde, 2015 aber 90.000. Die Politik müsse auf solche dramatischen Veränderungen reagieren.

Lopatka will Asylberechtigte gleich behandeln, wie alle anderen Staatsbürgerschafts-Interessenten auch: Zehn Jahre Wartezeit, statt sechs: „Es soll hier weder zu einer Besser- noch zu einer Schlechterstellung von Asylberechtigten kommen. Wenn jemand mindestens zehn Jahre rechtmäßig und ununterbrochen bei uns hier ist, dann soll er die Möglichkeit haben, wenn er unbescholten ist, wenn der Lebensunterhalt entsprechend gesichert ist, wenn eben die Deutsch-Kenntnisse vorhanden sind, hier auch in Österreich die Staatsbürgerschaft bekommen.“

Der hochrangige ÖVP-Politiker will auch, dass Asylberechtigte für die Einbürgerung ähnlich gute Sprachkenntnisse aufweisen müssen wie alle anderen Antragsteller. Lopatka mit Blick auf die aktuelle Rechtslage: bei Asylberechtigten reiche es aus, grundsätzliche Deutschkenntnisse zu haben. „Wenn jemand zu uns kommt und hier besondere Leistungen erbringt – das sind besonders integrierte Fremde – dann verlangen wir von denen weit mehr an Sprachkenntnissen zurzeit. Das ist so geregelt, dass sie ein Niveau haben müssen, dass sie zum Besuch einer Universität oder Fachhochschule geeignet sind.“ Also gleiches Recht für alle, sagt Lopatka, die Staatsbürgerschaft mit Wahlrecht und allem drum und dran sei eben etwas Besonderes.

Europa- und menschenrechtlich hat der ÖVP-Klubchef keine Bedenken, es gebe kein Grundrecht auf Verleihung der Staatsbürgerschaft.

Veränderungswürdig findet Lopatka übrigens auch jenen Passus, der in Österreich geborenen Nicht-Staatsbürgern nach sechs Jahren ein Recht auf die Staatsbürgerschaft gibt. Diese Klausel sei der Grund dafür, dass die Eltern so eines Kindes ebenfalls in Österreich bleiben dürfen, auch wenn der Asylgrund in der Heimat längst weggefallen ist. Auch hier sagt Lopatka: Zehn Jahre statt sechs Jahre. Für die Änderung des Gesetzes braucht die ÖVP die Stimmen des Koalitionspartners SPÖ: Lopatka will verhandeln.