Arbeitnehmerfreizügigkeit: Burgenland fordert Einschränkungen

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt, dass alle EU-Bürger überall in der EU arbeiten dürfen. Österreich als Nachbarland von Billiglohnländern Osteuropas spürt die Auswirkungen speziell in Grenzregionen wie dem Burgenland. Dort will man Einschränkungen durchsetzen.

Die rot-blaue Landesregierung in Eisenstadt, unterstützt von der Liste Burgenland, heizt die Diskussion um Arbeitszuwanderung aus den EU-Ostländern weiter an: In der heutigen Landtagssitzung werden Einschränkungen für manche EU-ausländische Arbeitskräfte in Österreich zur offiziellen Forderung des Landes Burgenland erhoben - und auch Beschränkungen von Sozialleistungen für Angehörige von ausländischen Arbeitnehmern, wenn diese Angehörigen nicht in Österreich leben.

Morgenjournal, 14.4.2016

„Schutz und Fairness für burgenländische Arbeitnehmer und Unternehmen“ - so lautet der Titel dieser sogenannten Entschließung. Ein hochoffizielles rechtliches Instrument, mit dem die rot-blaue Landesregierung auffordert, der Bundesregierung - salopp formuliert - etwas Dampf zu machen. Oder etwas feiner formuliert: An die Bundesregierung mit vier Forderungen heranzutreten.

Erstens: Die Bundesregierung möge dafür sorgen, dass von ausländischen Firmen nach Österreich entsendete Dienstnehmer auch österreichische Sozialabgaben zahlen müssen.

Zweitens: Die Regierung solle dafür sorgen, dass man in Wirtschaftsbereichen mit hoher Arbeitslosigkeit, wie zum Beispiel am Bau, EU-Ausländer auch zeitweise vom Arbeitsmarkt ausschließen kann.

Drittens: Die Regierung möge die Finanzpolizei im Burgenland aufstocken.

Viertens: Die Regierung möge Einschränkungen bei jenen Sozialleistungen vornehmen, die im Ausland lebenden Angehörigen von in Österreich arbeitenden Ausländern erhalten. Genannt wird im Beschlussentwurf die Familienbeihilfe, die für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen sei.

Denn, so steht es im Text: Die in Österreich gewährten Sozialleistungen seien für Arbeitnehmer aus den östlichen Nachbarländern höchst attraktiv und würde faktisch als Gehaltsaufbesserung verstanden. Dies wiederum erhöhe die Bereitschaft zur Arbeit mit einer Entlohnung unterhalb der Kollektivvertrags. Insgesamt gebe es im Burgenland nachweislich eine Verdrängung von inländischen durch ausländische Beschäftigte, heißt es im Text. Dem will der burgenländische Landtag mit dieser Entschließung entgegenwirken.