Aufregung um zu junge Wähler

Neue Aufregung um die jüngste Bundespräsidentenwahl: In der niederösterreichischen Gemeinde Miesenbach, in der Nähe von Wiener Neustadt, haben sechs Jugendliche gewählt, die das zulässige Wahlalter von 16 noch gar nicht erreicht hatten. Der Grund dafür dürfte eine amtsinterne Verwechslung zweier Listen sein, Der Bürgermeister und damit Wahlleiter auf Gemeinde-Ebene will den Fall nicht kommentieren, das Innenministerium als oberste Wahlbehörde ermittelt.

Wahlurne mit Stimmzetteln

APA/HERBERT NEUBAUER

Morgenjournal, 31.5.2016

Wählerevidenz statt Wählerverzeichnis

Familienfreundliche Gemeinde - so steht es auf der Internetseite von Miesenbach im Bezirk Wiener Neustadt-Land zu lesen. Im konkreten Fall war man allerdings in Miesenbach familienfreundlicher als das Gesetz es zulässt. 14 junge Miesenbacherinnen und Miesenbacher wurden als wahlberechtigt geführt, bei dieser Bundespräsidentenwahl, die es - weil unter 16 - eben noch nicht sind. Was da los war, beim Erstellen der Wahlverzeichnisse in der 700-Einwohner-Gemeinde, das beschäftigt nun auch das Innenministerium.

Wahlrechts-Abteilungsleiter Robert Stein sagt, da wurden offenbar die Daten der sogenannten Wählerevidenz - eine Liste aller mindestens 14-Jährigen - unbereinigt in das Wählerverzeichnis übernommen, das eben nur die mindestens 16-Jährigen umfassen darf. Da sei kein Vorsatz zu erkennen, in der Gemeinde habe sich die zuständige Person offenbar geirrt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Miesenbach wollte dazu keine Stellung nehmen. Denn: Er unterliege in seiner Funktion als Bürgermeister und Wahlleiter der Verschwiegenheitspflicht.
Ob die österreichische Bundespräsidentenwahl 2016 wegen der Miesenbacher Listenverwechslung jetzt wiederholt werden muss? Dazu sagt Robert Stein: nein. Höchstens im Kontext mit Anfechtungsfakten, die viel umfangreicher seien, wofür es derzeit keine Anhaltspunkte gebe.

De facto haben sechs Personen widerrechtlich gewählt, der Abstand zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer beträgt 31.000. Ein unangenehmes Nachspiel könnte die Wahl für die sechs jungen, allzu jungen, Miesbacher Wählerinnen und Wähler haben - denn unberechtigtes Wählen verbietet das Strafgesetzbuch. Innenministeriums-Experte Robert Stein sagt, es werde den Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.