Österreich rüstet auf - Immer mehr Privatwaffen

Das Interesse an Waffen ist in Österreich groß: Die Zahl der Anträge für Waffenbesitzkarten ist massiv angestiegen. Die psychologischen Gutachten, die dafür erstellt werden müssen, die Waffenverlässlichkeitsprüfungen, unterliegen zwar strengen Auflagen, trotzdem sieht das Kuratorium für Verkehrssicherheit Verbesserungsbedarf im Waffengesetz.

Pistole

APA/HERBERT NEUBAUER

Morgenjournal, 6.7.2016

Jakob Horvat

Falsche subjektive Sicherheit

Um 400 Prozent ist die Anzahl der Waffenverlässlichkeitsprüfungen von 2014 auf 2015 allein beim Kuratorium für Verkehrssicherheit gestiegen. Geschäftsführer Othmar Tann sieht einen eindeutigen Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise. "Da hat es offensichtlich eine Situation gegeben, wo die Menschen überlegt haben und aufgrund der Bilder gesehen haben - hoppala, da funktioniert etwas nicht", sagte Tann im Ö1-Morgenjournal. Die subjektive Sicherheit sei geringer geworden, deswegen versuchen Menschen "Selbsthilfe" zu suchen.

Viele meinen, diese subjektive Sicherheit mit dem Besitz einer Waffe wieder erhöhen zu können. Doch Tann warnt davor: "Die Leute wiegen sich selbst in einer Sicherheit, die sie ja nicht haben." Objektiv helfe das nichts, es sei besser, sofort die Polizei zu rufen.

Faustfeuerwaffen immer beliebter

Mehr als 280.000 Menschen besitzen in Österreich 957.000 Waffen aller Kategorien. Immer beliebter sind Waffen der Kategorie B, also Faustfeuerwaffen. Wer sie besitzen möchte braucht eine Waffenbesitzkarte. Dafür ist ein psychologisches Gutachten notwendig wie es Rainer Kastner erstellt. "Ich muss diagnostizieren, ob eine Person bei psychischer Belastung leichtfertig oder ungerechtfertigt von der Schusswaffe Gebrauch macht", erklärt Kastner. Grundsätzlich werde davon ausgegangen, dass eine Person verlässlich ist.

Ist das Gutachten negativ, kann sich der Antragsteller einer zweiten, deutlich intensiveren Begutachtung stellen. Viele aber würden sich einfach einen neuen Gutachter suchen - so lange, bis der Befund positiv ist.

Gesetzesänderung gefordert

Die Waffenbehörde, die letztlich über die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte entscheidet, sieht nur jene Befunde, die der Antragsteller mitbringt. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit fordert eine Gesetzesänderung, die Psychologen zur Weiterleitung der Daten an die Behörde verpflichtet. "Das ist im Verkehrsbereich ausgeschlossen, da wird das der Behörde übermittelt, wenn das Gutachten negativ ist", sagte Thann.

Die Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Behörde also - eine Forderung, die nicht unproblematisch ist. Auch, wenn es um ein so heikles Thema wie den Waffenbesitz geht.