Asyl-Notverordnung steht

Es war ein längeres Tauziehen um die sogenannte Notverordnung, mit der das Asylrecht eingeschränkt werden soll. Die SPÖ war zunächst zögerlicher, die ÖVP forscher. Am Abend hat sich die Regierung dann auf einen Text für die Sonderverordnung geeinigt. Wann sie in Kraft treten soll, bleibt aber Sache der Interpretation.

Polizei und Militär bei Grenzschutzübung

APA/GERT EGGENBERGER

Morgenjournal, 7.9.2016

Grenze "in Reichweite"

Die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung wären gefährdet, sollte man die vereinbarte Höchstgrenze überschreiten, das ist das Hauptargument der Regierung.
Es wäre also rechtlich haltbar, wenn Österreich jenseits der für heuer vereinbarten 37.500 Asylanträge weitere Anträge ablehnt und Menschen gar nicht ins Land lässt, sondern sie in ein sicheres Nachbarland zurückweist.

SPÖ und ÖVP verweisen hier etwa auf zunehmende Kriminalität, weiters auf Belastungen insbesondere für den Arbeitsmarkt, für das Gesundheitssystem, auch für die Schulen - und insgesamt auf erhebliche Mehrkosten für den Staat.

Wann genau die Verordnung in Kraft gesetzt werden soll, darüber ist man sich in der Regierung aber noch nicht einig, die sogenannte Notverordnung wurde ja nur für den Ernstfall vorbereitet.

Kanzler Christian Kern (SPÖ) sagt, die Sonderverordnung solle greifen, sobald es 37.500 Asylverfahren im Land sind. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) fordert die Verordnung schon deutlich vorher. Und Kanzleramtsminister und Regierungskoordinator Thomas Drozda suchte in der "Zeit im Bild 2" den Mittelweg – wenn die Grenze von 37.500 in Reichweite sei, bedürfe es eines Beschlusses des Hauptausschusses und der Bundesregierung. Zwischen Hauptausschuss und Regierung würden ein paar Tage liegen.

Ab welcher Zahl in seinen Augen die gesetzte Obergrenze von 37.500 Asylanträgen "in Reichweite" ist, das lässt Drozda offen. Entscheidend sei: man beobachte die Entwicklungen der nächsten Wochen und Monate am Balkan und in der Türkei, auch welche Bewegungen an der Südgrenze stattfinden. Dann werde die Regierung eine einvernehmliche Entscheidung treffen, nicht ein Minister alleine.

Gelten würde die Sonderverordnung für die allermeisten Asylsuchenden - mit Ausnahmen etwa für solche, die schon enge Verwandte im Land haben. Oder für diejenigen, die es bereits ins Landesinnere geschafft haben und bei denen völlig unklar ist, wie genau sie nach Österreich gekommen sind.

Noch offen ist, was passiert, wenn etwa Ungarn weiterhin Personen nicht zurücknimmt, und wie die Kontrollen an den Grenzen künftig genau aussehen werden, auch das ist noch nicht festgelegt.