Nach Gerichtsentscheid über rechtswidrige Zurückweisungen
Es ist eine Gerichtsentscheidung, die möglicherweise Auswirkungen haben wird darauf, ob und wie Österreich die Asyl-Sonderverordnung umsetzt: die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, dass mehrere Zurückeisungen von Asylsuchenden an der Grenze in Spielfeld im Februar rechtswidrig waren.
8. April 2017, 21:58
Das Gericht kritisiert vor allem, dass ein Teil der Dolmetscher ungeeignet war. Der Landespolizeidirektor sagt nun, er respektiere das Urteil, und ein Richter erklärt im Interview die Folgen der Entscheidung.
Morgenjournal, 10.9.2016
Das Landesverwaltungsgericht hat neun Erwachsene betreffend die Zurückweisungen nach Slowenien für rechtswidrig erklärt, präzisiert Erich Kundegraber, Richter am Landesverwaltungsgericht Steiermark. Sie könnten nun eine erstens eine Entschädigung einklagen und zweitens: "Die Personen können eigentlich jetzt zur Einreise kommen und dürften einreisen."
Besonders relevant und hilfreich könnte das für einen Syrer sein, dessen Frau und Kinder laut der Initiative „Border Crossing Spielfeld“ noch in einem Lager in Damaskus sind. Ihm drohe gerade die Abschiebung von Slowenien nach Kroatien. Laut der Initiative wurde in seinem Fall von einem Dolmetsch in Spielfeld behauptet, in seinem Wohnort südwestlich von Damaskus herrsche kein Krieg. Aber die Zerstörungen seien sogar auf Google Street View zu sehen. Und Richter Kundegraber sagt, an der Grenze könne über solche Fragen nicht entschieden werden: "Die Frage, ob ein Krieg auf dem Gebiet in Syrien herrscht, sollte eigentlich von den Behörden und Gerichten geprüft werden - und nicht von den Grenzkontrollbeamten."
Sondern eben im Rahmen eines Asylverfahrens sagt Kundegraber im Interview mit dem ORF-Steiermark und meint zu den Gerichtsverfahren: "Es ist durch die Verfahren hervorgekommen, dass diese neun Personen einen Asylantrag gestellt haben. Sie wären in einem Rechtsstaat einem Asylverfahren zugeführt worden."
Die Zurückweisung in ein sicheres Drittland wie Slowenien müsste laut Kundegraber in einem sogenannten Dublin-Verfahren geprüft werden - zumindest bis das abgeschlossen ist, hätten die neun Betroffenen in Österreich bleiben dürfen. Österreich könnte erst, falls die Asyl-Sonderverordnung in Kraft tritt, von vornherein versuchen, die Grenzen dicht zu machen.
Trotzdem wird man wohl qualifizierte Dolmetscher brauchen, denn wer Familie in Österreich hat, wird einreisen dürfen. Landespolizeidirektor Josef Klamminger sagt zu den Gerichtsentscheidungen, man müsse sie erst im Detail prüfen, respektiere sie aber und werde versuchen, künftig solche Probleme zu vermeiden. Es habe im vergangenen Jahr jedenfalls enorme Kosten für Dolmetscher gegeben - wohl durch die Flüchtlings- und Migrationswelle. Die Vermutung liegt also nahe, dass die Polizei versucht hat, zu sparen, indem statt Profi-Gerichtsdolmetschern Laiendolmetscher der Firma G4S engagiert wurden.