FPÖ zu Briefwahl: Karte nur selbst anfordern

Zehntausende betagte Österreicherinnen und Österreicher sowie Menschen mit Behinderungen dürften in den vergangenen Jahren ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben. Diese Praxis wird nun von FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer in Frage gestellt - und zwar unter Berufung auf den Verfassungsgerichtshof. Böhmdorfer weist auf eine bisher wenig beachtete Aussage des VfGh hin: Briefwählen dürfe nur, wer seine Wahlkarte selbst beantragt hat.

Morgenjournal, 15.9.2016

Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Bundespräsidentenwahl heißt es laut FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer: "Die Beantragung der Wahlkarte und die Abgabe der eidesstattlichen Erklärungen sind zwingend durch den Wahlberechtigten selbst vorzunehmen." Denn das Wahlrecht schließe die Wahl durch einen Stellvertreter aus.

Dass also Bewohner von Altenheimen oder Spitälern gefragt werden, ob sie eine Wahlkarte wollen und dass dann eine Person beispielsweise 60 Wahlkarten bestellt, ist bzw. war laut Böhmdorfer rechtswidrig: wer keine Wahlkarte beantragen kann, sei von der Wahl auszuschließen, so sei die Judikatur. Konkret ergebe sich aus diesem bisher weitgehend unbeachteten Teil der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch: dass der Besachwaltete selbst die Briefwahlkarte beantragen muss.

Aber Böhmdorfers Anwaltskollege Rüdiger Schender meint zu Spitals- und Pflegeheimbewohnern: das könne man mit Wahlkommissionen in den Griff bekommen. Für Spitals- und Pflegeheimbewohner wären also wieder verstärkt Besuche durch sogenannte fliegende Wahlkommissionen nötig. Aber viele, die bisher per Briefwahl wählen konnten - etwa bettlägrige Personen, die zu Hause betreut werden - werden es künftig womöglich nicht können.

Auch für ihn selbst ändere sich etwas: er dürfe nicht mehr der Sekretärin den Auftrag erteilen, die Briefwahlkarte zu bestellen.

Wenig auskunftsfreudig war Böhmdorfer am Abend bei der Veranstaltung des Anwaltsklubs Justitia zum Thema, das die Journalisten am meisten interessiert hätte. Die von Norbert Hofer schon vor drei Monaten angekündigten Anzeigen wegen konkreter Manipulationen bzw. Manipulationsverdachts bei der Wahl. Weder gegen wen, noch ob inzwischen derartige Anzeigen erstattet wurden, gibt Böhmdorfer bekannt, er spricht von Hinweisen.

Der bei der Veranstaltung anwesende Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek gibt zu verstehen: Es wird hauptsächlich ermittelt wegen der sogenannten Unregelmäßigkeiten - gegen Beamte und Wahlkommissionsmitglieder. Aber das war ja schon Thema beim Verfassungsgerichtshof.