Schule: Hohe Kosten für technische Lernmittel

Durchschnittlich 855 Euro im Jahr schießen Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder zu, etwa für Schulveranstaltungen, Schreibwaren und Nachhilfe. Dieser Betrag könnte nach einem aktuellen Rundschreiben des Unterrichtsministeriums noch steigen, warnt der Bundeselternverband. Darin werden nämlich auch Laptops und Tablet-PCs als Lernmittel angeführt und müssten somit von den Eltern bezahlt werden.

Mittagsjournal, 26.9.2016

"Es geht ans Eingemachte"

Früher mussten Eltern Hefte, Füllfedern, Zirkel und Taschenrechner kaufen. Jetzt gelten laut Rundschreiben des Ministeriums auch Laptops und Tablet-PCs als Lernmittel. Das heißt, die Schüler und Schülerinnen bzw. ihre Erziehungsberechtigten müssen dafür bezahlen, wenn diese Mittel im Unterricht zum Einsatz kommen. Viele könnten sich das aber gar nicht leisten, sagt der Sprecher des Bundeselternverbandes, Gernot Schreyer. Schon bei der Finanzierung von Sportwochen gehe es bereits "ans Eingemachte", etwa für Alleinerziehende. "Wir brauchen dann auch nicht unterschiedliche Gerätschaften in den Klassen, wo der eine das teure Gerät kauft und der andere das billigere Gerät hat", sagt Schreyer mit Verweis auf entstehenden Gruppendruck. "Das ist alles sehr problematisch."

Den Elternvertreter stört vor allem, dass Direktoren und Lehrer das Rundschreiben als Freibrief verstehen könnten - nämlich dafür, dass Laptops für ganze Klassen oder Schulen angeschafft werden - nicht auf Kosten der Schule, sondern der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Mitbestimmung der Eltern in den Schulgemeinschaftsausschüssen sei hier nicht ausreichend geregelt, sagt Schreyer. "Wir haben dann keine Argumente mehr, warum wir das nicht bezahlen wollen oder können", kritisiert Schreyer den Ministeriumsbrief, in dem steht: "Ist durch die Eltern beizubringen".

Unterrichtsministerium kündigt Gespräche an

Der Elternvertreter verlangt aber volle Mitsprache über den Schulgemeinschaftsausschuss - mit klaren Regeln. "Nur durch den Technologieeinsatz wird der Unterricht weder besser noch schlechter", so Schreyer. Die Entscheidung müsse am Standort in den Schulgemeinschaftsausschüssen fallen - das müsse gesetzlich geregelt werden.

Im Unterrichtsministerium heißt es dazu, wenn "Laptop-Klassen" eingeführt werden, müsten zwei Drittel der Eltern genauso wie zwei Drittel der Lehrer im Schulgemeinschaftsausschuss zustimmen. Also bei jenen Klassen, die überwiegend mit Computern arbeiten. Bei regulären Klassen hätten Eltern derzeit beratende Funktion im Ausschuss, wenn es um den Einsatz von Laptops oder Tablet-PCs geht. Laut Ministerium soll es demnächst aber Gespräche mit allen Beteiligten zu diesem Thema geben.