Aktienkurs auf einem Handydisplay

AP/YU FANGPING

Radiokolleg, 03. Oktober 2018

C wie Clearing

An der Börse treffen sich Käufer und Verkäufer von Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen und davon abgeleiteten Finanzinstrumenten wie Derivaten. Oft sind es Banken, die Aktien für sich bzw. ihre Kund/innen kaufen und verkaufen. Um diese Transaktionen abzusichern, steht ein sogenanntes Clearinghaus zwischen den beiden Institutionen.

Beim Clearing werden gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnet und ausgeglichen. Dabei agiert das Clearinghaus wie eine Versicherung: Kann der Käufer nicht sofort zahlen bzw. kommt es zu Verzögerungen bei der Abwicklung des Geschäftes, springt das Clearinghaus ein und schießt den Kaufbetrag vor. Für die Abwicklung erhält es eine Provision. Käufer und Verkäufer bleiben dabei anonym.

Um solche Wertpapiertransaktionen abzuwickeln, gibt es zwei Methoden: Das Nettoclearing und das Bruttoclearing. Beim Nettoclearing werden Schulden und Forderungen periodisch abgewickelt und abgerechnet, während beim Bruttoclearing jedes getätigte Geschäft einzeln abgerechnet wird. Eine Clearinggesellschaft kann für die Beteiligten nicht nur die Transaktionskosten reduzieren, in dem verschiedene Aufträge gebündelt werden. Da sie die ausstehenden Zahlungen absichern müssen, setzen Clearinghäuser auch auf eine starke Risikokontrolle.

Doch gerade im Zusammenhang mit dem Finanzcrash von 2008 wird diskutiert, ob große Clearinggesellschaften bzw. zentrale Clearinghäuser selbst zum Risiko werden könnten. Die Krise ging auf toxische Wertpapiere zurück, sogenannte Toxic Assets, die kompliziert verbrieft waren, von Ratingagenturen viel zu hoch bewertet wurden und schließlich dramatisch abstürzten.

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