Karoline von Perin

BILD ARCHIV AUSTRIA/ORF/ISABELLE ORSINI-ROSENBERG

Frauenrechtlerin

Karoline von Perin

Sie war Pionierin der österreichischen Frauenrechtsbewegung und Gründerin des "Wiener demokratischen Frauenvereins", des ersten politischen Frauenvereins Österreichs.

Karoline von Perin erblickte als Karoline Pasqualati in der Obhut einer Wiener Adelsfamilie am 12. Februar 1806 das Licht der Welt. Nach dem Tod ihres Mannes, des Freiherren von Perin-Gardenstein, lebte sie mit dem revolutionären Demokraten, Journalisten und Musiker Alfred Julius Becher unverheiratet zusammen, der die Zeitung “der Radikale” herausgab. Das Zusammenleben ohne Ehe war damals ein Skandal. Sie verstarb am 10. Dezember 1888 in Wien.

"Statt Teilnahme bewarf man mich mit Kot"

Am 28. August 1848 gründet Karoline von Perin gegen alle politischen Betätigungsverbote für Frauen den “Wiener demokratischen Frauenverein”, den ersten politischen Frauenverein Österreichs, und wurde dessen Präsidentin. Am 17. Oktober 1848 kam es zu einer Frauendemonstration vor dem Reichstag, um die Konterrevolution durch die kaiserlichen Truppen zu verhindern. Rund einen Monat später nahm man Karoline von Perin-Gardenstein fest. In ihren Memoiren berichtet sie von unzähligen Misshandlung im Polizeigewahrsam. Laut dem Chronisten Carl Grüner wurde von Perin bei ihrer Verhaftung im Polizeihaus „bei den Haaren gerissen, geschlagen und unbarmherzig behandelt“.
Nach der Erschießung des Lebensgefährten, der wegen „Hochverrates, der beleidigten konstitutionellen Majestät, und der öffentlichen Anreizung zur bewaffneten Empörung“ angeklagt gewesen war, wurde von Perins gesamtes Vermögen konfisziert. Man entzog ihr das Sorgerecht für ihre drei Kinder aus erster Ehe und erklärte sie im selben Atemzug für psychisch krank. Man erlaubte ihr aber die Ausreise aus Wien. Von Perin ließ sich in München nieder. Nur unter Aufgabe aller revolutionärer Aktionen durfte sie später nach Wien zurückkehren, blieb aber dennoch im Visier des neoabsolutistischen Spitzelwesens.
Von Perin eröffnete ein Stellenvermittlungsinstitut, um finanziell von der Familie, die sie verstoßen hatte, unabhängig zu sein.
Später gehörte Karoline von Perin zu den ersten weiblichen Fotografinnen. Ihre Werke hielt man lange für die eines Mannes.

"Statt Teilnahme bewarf man mich mit Kot, hatte kein Mitleid, dass man mir den Geliebten, den Bräutigam erschossen, so viele Freunde ins Elend gestürzt, dass ich mein ganzes Vermögen verloren, meine nächste Familie mich verlassen ... dass die Behörde mir meinen einzigen Trost, meine letzte Stütze, meine lieben Kinder entzog - in der Voraussetzung, ich dürfte sie in zu radikalen Grundsätzen erziehen..."

Statuten des Ersten Wiener demokratischen Frauenvereins (1848):
§ 3 - Der Verein soll bestehen aus wirkenden (weiblichen) und unterstützenden männlichen und weiblichen Mitgliedern.
§ 8 - Herren können nur ausnahmsweise als Ehrenmitglieder bei den Sitzungen zugezogen werden, haben sich aber der Abstimmung zu enthalten.
§ 10 - Unter den Mitgliedern darf kein Standesunterschied gelten. Man sagt einfach Frau und Fräulein. Verheiratete Frauen haben vor den unverheirateten keinen Vorzug.

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