Coronavirus

AP/SCIPHO/KATERYNA KON

Hier finden Sie Antworten

Ihre Fragen zum Coronavirus

Durch das Coronavirus ist Österreich seit Wochen in einer Ausnahmesituation, das Leben der Bevölkerung steht Kopf. Angst um die eigene Gesundheit oder die der Familienangehörigen, Sorgen um den eigenen Arbeitsplatz oder die eigene Firma... Fragen gibt es derzeit viele - und wir wollen Ihnen helfen, zumindest ein paar davon zu beantworten.

Um "Ihre Frage" geht es wieder in Ö1-Journalen. Der Anrufbeantworter ist unter 0800 22 69 00 erreichbar, dort können Sie Ihre konkrete Frage stellen. Um die Fragen und die Antworten kümmert sich Birgit Pointner aus der Ö1-Innenpolitik-Redaktion. Die Antworten gibt es regelmäßig in den Ö1 Journalen, oe1.orf.at und im ORF-Teletext auf Seite 125.

Gilt im Schanigarten auch die beschränkte Gästezahl pro Tisch?

Ja, die Regeln sind wie die für die Gastronomie in geschlossenen Räumen. Das heißt, pro Tisch maximal 4 Erwachsene plus minderjährige Kinder oder Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch im Freien müssen Abstandsregeln eingehalten werden. Das heißt, zwischen den Tischen muss mehr Platz sein, in den Schani- und Gastgärten werden also weniger Tische stehen und weniger Gäste Platz haben.

Warum gilt in der Gastronomie in der Küche keine MNS-Pflicht?

Laut Verordnung gilt die MNS-Pflicht für das Gastronomie-Personal, das die Gäste begrüßt und bedient. In der Küche sei es wegen der Hitze nicht möglich, für mehrere Stunden eine Maske zu tragen, sagt Mario Pulker, Fachobmann für Gastronomie in der Wirtschaftskammer. Außerdem gelten strenge Hygienevorschriften, etwa bei der Zubereitung von kalten Vorspeisen oder Salat. Das Personal trägt Handschuhe, die Arbeitsflächen müssen regelmäßig desinfiziert werden.

Wer bezahlt den Corona-Test vor der Reha?

Das hängt vom Versicherungsträger ab. Wenn ein solcher Test vor Antritt der Reha vorgeschrieben ist (etwa bei VAMED), wird der Test über die e-card oder über den Hausarzt abgerechnet. Wenn jemand ohne Testergebnis zur Reha kommt, muss er/sie sofort getestet werden und im Zimmer bleiben, bis das Ergebnis da ist. Laut PVA werden derzeit noch Richtlinien für die Reha ausgearbeitet, inhaltliche und organisatorische Details müssen noch geklärt werden.

Ist beim Friseur ein Trockenhaarschnitt verboten?

Nein, aber es wird empfohlen, die Haare zu waschen, bevor man einen Haarschnitt bekommt. Aus hygienischen Gründen wird von einem Trockenhaarschnitt abgeraten, ausdrücklich verboten ist er nicht. In den Frisiersalons gelten seit Anfang Mai strenge Hygieneauflagen. So muss man eine MNs-Maske tragen und nach dem Betreten des Geschäfts umgehend Hände waschen oder desinfizieren.

Was bedeutet Maskenpflicht in „geschlossenen öffentlichen Räumen“?

Das sind die Geschäfte, für die es die Maskenpflicht schon davor gegeben hat, aber auch Bahnhofshallen oder U-Bahn-Stationen. Für Schulen gibt es eigenen Vorschriften, auch in Amtsgebäuden und Gerichten sind spezielle Regeln zu beachten. Wichtig ist, dass es sich um geschlossene Gebäude handelt, auf der Straße gilt also nach wie vor keine Maskenpflicht. Stiegenhäuser in einem Mehrparteienhaus betrifft die Maskenpflicht nicht. Da es sich um privaten Raum handelt, gelten die Regeln für den öffentlichen Raum nicht.

Ist auch ein Visier als NMS-Schutz erlaubt?

Ja. In der „Lockerungs-Verordnung“ des Gesundheitsministeriums gibt es die Formulierung: "eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung“. Davor war es eine "den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion". Gesundheits- und Arbeitsministerium haben geprüft, ob das Visier als Alternative in Frage kommt und stimmen dem nun zu. Das bedeutet: Beide Varianten (textil oder Plexiglas) können verwendet werden.

Wer muss den MNS-Schutz nicht tragen?

Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. In der Verordnung heißt es dazu: Im Fall einer Kontrolle sind die Gründe für die Ausnahme glaubhaft zu machen. Auf Nachfrage heißt es aus dem Gesundheitsministerium: "Es ist ausreichend, bei einer Überprüfung zu erklären, warum keine Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann."

Was ist konkret mit „Veranstaltung“ gemeint?

Es geht um geplante, organisierte Zusammenkünfte und Unternehmungen. Es geht vor allem um die Bereiche Unterhaltung, Sport, Kultur. In der Öffentlichkeit dürfen maximal 10 Personen teilnehmen, der private Wohnbereich ist davon nicht betroffen. Für Versammlungen gelten eigene Bestimmungen, auch berufliche Veranstaltungen sind erlaubt, wenn sie für die Ausübung des Berufs erforderlich sind. Für Hochzeiten gilt die 10-Personen-Regel, bei Begräbnissen sind 30 erlaubt.

Sind bei den Tisch-Regeln in Restaurants auch erwachsene Kinder gemeint?

Nein. Die Regeln besagen, dass pro Tisch maximal vier Erwachsene und deren minderjährige Kinder sitzen dürfen. Das Verwandtschaftsverhältnis der Erwachsenen spielt keine Rolle. In der Gastronomie richtet man sich auf den Start ab 15. Mai ein – die 4-Personen-Regel ist eine der zentralen Änderungen. Wenn man gemeinsam an einem Tisch sitzt, muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Gruppenreservierungen sind vorerst nicht vorgesehen. Die Leitlinien für Gastronomen und Gäste kann man unter www.sichere-gastfreundschaft.at nachlesen.

Wann machen Thermen wieder auf?

Das steht noch nicht fest. Die meisten Thermen stellen sich auf den 29. Mai ein, wenn Beherbergungsbetriebe wieder aufsperren dürfen. In der Therme Loipersdorf gibt man dieses Datum als Wieder-Eröffnung an, andere warten noch ab. Konkrete Vorgaben gibt es noch nicht. Die Thermen-Betreiber rechnen damit, dass die Besucherzahlen eingeschränkt werden, Liege-Bereiche umgestellt werden müssen und Mitarbeiter Mund-Nasen-Schutz tragen werden. Ob und wie Sauna-Bereiche geöffnet werden können, sei ebenfalls noch fraglich.

Wann kann man wieder zum Zahnarzt nach Ungarn fahren?

Aus derzeitiger Sicht lässt sich das nicht abschätzen. Viele Zahnkliniken in Grenznähe haben geschlossen, in Ungarn gelten strenge Ausgangsbeschränkungen. Es gilt ein Einreiseverbot nach Ungarn, Ausnahmen gibt es u.a. für Berufspendler oder Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung (Meldekarte), bei der Einreise gibt es medizinische Vorgaben, ebenfalls mit Ausnahmen. Konkrete Bestimmungen auch für andere Länder findet man im Internet auf der Seite des Außenministeriums unter Reiseinformationen und dem jeweiligen Land.

Warum gibt es die 20-Quadratmeter-Regel?

Diese Kennzahl galt zunächst für Geschäfte, um zu berechnen, wie viele Kunden sich dort aufhalten dürfen. Allerdings hat das nicht automatisch 20 Quadratmeter pro Kunde bedeutet, denn der Platz für Regale, Kassenbereich, Einkaufswagerl, Personal etc. musste man abziehen. Danach sollte ausreichend Platz bleiben, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Mit der Ankündigung Ende April wurde für die Geschäfte 10 Quadratmeter pro Kunde als neue Kennzahl angekündigt.

Darf man auch ein Plexiglas-Visier als Mund-Nasen-Schutz verwenden?

Ja. Das Gesundheitsministerium und das Ministerium für Arbeit, Jugend und Familie haben mit 1. Mai festgelegt, dass diese Alternative erlaubt ist. Davor war rechtlich unsicher, ob auch ein Gesichtsvisier als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz getragen werden darf. Man wolle Rechtssicherheit für Betriebe und Beschäftigte schaffen und klarstellen, dass beides erlaubt ist, so Gesundheitsminister Anschober und Arbeitsministerin Aschbacher. Ein Gesichtsvisier besteht aus durchsichtigem Hart-Material und deckt Mund-Nasen-Augen-Kinnpartie von vorne und seitlich ab. Grundsätzlich ist es Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob das Tragen eines Schutzes verpflichtend ist.

Wie wird die Schutzausrüstung in den Spitälern entsorgt?

Die Schutzausrüstung wird nicht als gefährlicher infektiöser Abfall eingestuft, sondern "nur" als Spitalsabfall, der im Sinn der Seuchenprävention getrennt zu erfassen ist und einer thermischen Behandlung zuzuführen ist - sprich: verbrannt wird. Die Schutzausrüstung kommt davor in verschlossene und reißfeste Plastiksäcke. Die FFP-Masken dürfen wiederaufbereitet und -verwendet werden. Insgesamt ist die Abfallmenge in den Spitälern nicht gestiegen, was am eingeschränkten Betrieb in den Ambulanzen und bei Operationen liegt.

Wann dürfen Großeltern ihre Enkelkinder wieder treffen?

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu zunächst, man soll soziale Kontakte meiden, um die Infektionsrate zu senken. Das gelte gerade für Großeltern, weil sie aufgrund des Alters besonders gefährdet sind. Aber man sei sich bewusst, dass das Thema emotional und strukturell wichtig ist. Mit 1. Mai enden die Ausgangsbeschränkungen auch formal.

Kann ich im August meine Hochzeit feiern?

Eine Prognose über mehrere Wochen hinweg sei schwierig, sagt man im Gesundheitsministerium. Sicherheit, was ein Datum betrifft, könne man aus heutiger Sicht nicht geben. Derzeit sind Hochzeiten am Standesamt nur im engsten Familienkreis möglich. In einigen Standesämtern kann schon geheiratet werden, in Wien sind Hochzeiten und Verpartnerungen ab Mai wieder möglich. Dabei bietet man auch eine Übertragung der Trauung per Live-Stream an.

Wie wird in den Öffis bei mehr Fahrgästen der Abstand eingehalten?

Bei den Wiener und bei den ÖBB hat man die Fahrpläne bereits verstärkt, mit dem „Schulstart“ rechnet man mit einer weiteren Zunahme. Der ÖBB-Krisenstab arbeitet mit den Verkehrsverbünden und Behörden zusammen und prüft verschiedenen Szenarien. Die Umstellung auf den Regelbetrieb sei komplex und könne ein paar Tage dauern. In den Öffis gilt MNS-Pflicht.

Muss man auch in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Ja, in öffentlichen Gebäuden, nicht aber im Freien. Die MNS-Pflicht wurde mit der Lockerungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums geändert. Nun ist auch beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ein Schutz zu tragen. Von der Plicht sind Kinder unter 6 Jahren ausgenommen, außerdem Menschen, denen das Tragen eines MNS-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss zudem ein Meter Abstand gehalten werden.

Muss ich im Supermarkt ein Einkaufswagerl nehmen?

Das Gesundheitsministerium hat in einem Erlass festgesetzt, dass in den Supermärkten Einkaufswagen verwendet werden sollen, um den Abstand sicherzustellen. Außerdem ist die Zahl derer, die sich gleichzeitig in einem Supermarkt aufhalten dürfen, begrenzt. Das wird in den Supermärkten meist über die begrenzte Anzahl der Einkaufswagen kontrolliert. Die Griffe müssen nach jeder Verwendung desinfiziert werden.

Warum hat das Burgenland die Campingplätze gesperrt, andere Bundesländer nicht?

Das stimmt so nicht. Es gilt eine Verordnung der Bundesregierung, die von allen Bundesländern umgesetzt wird. Das Betreten von Camping- und Wohnwagenplätzen ist demnach grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es für Menschen mit Haupt- und Zweitwohnsitz. Im Burgenland ist die Verordnung des Landeshauptmanns strenger, sie verbietet vorerst das Betreten generell, für Mobilheimplätze wurde das Verbot allerdings vorzeitig aufgehoben.

Darf ich mit Öffis zum Zweitwohnsitz oder zur Freizeitaktivität fahren?

Ja, mittlerweile ist das erlaubt. Zunächst war die Angabe der Regierung, in solchen Fällen mit dem Privat-PKW zu fahren. Die Einschränkung in der Verordnung wurde gestrichen. Das heißt, man kann die öffentlichen Verkehrsmittel auch für sogenannte Freizeitfahrten verwenden, es muss also nicht der Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen sein. Der Weg zum Zweitwohnsitz ist also mit öffentlichen Verkehrsmitteln genauso erlaubt wie mit dem Auto, das Aufsuchen des Zweitwohnsitzes gilt als notwendiges Grundbedürfnis.

Darf ich meine Freunde zu mir in den Garten einladen?

Im Gesundheitsministerium hat man zunächst auf die entsprechende Verordnung über das Betreten öffentlicher Orte im Freien verwiesen. Der Weg zu Freunden sei als unzulässige Betretung anzusehen, hieß es auf Anfrage von Ö1. Schließlich hat das Ministerium revidiert bzw. konkretisiert: Der private Bereich sei von der Verordnung formalrechtlich nicht erfasst. Man appelliert nun an Vernunft und Eigenverantwortung.

Wann machen Hundefriseure wieder auf?

Die Betriebe dürfen seit 20. April mit strengen Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehört die kontaktlose Übergabe des Hundes, indem der Hund in einer Schleuse abgegeben wird oder angebunden wird. Termine müssen telefonisch vereinbart werden, im Eingangsbereich muss ein Desinfektionsspender aufgestellt sein, die Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Behandlung des Tieres muss notwendig sein, etwa Pflege des Fells oder der Krallen.

Dürfen Friseure derzeit offenhaben, wenn ihr Geschäft kleiner als 400 qm ist?

Nein, die Öffnung von Geschäften unter 400 qm mit 14. April betrifft Friseure nicht. Es geht in diesem Fall nicht um die Größe des Geschäftes, sondern um die Dienstleistung. Ausgenommen von der 400 qm-Regel sind Bau- und Gartenmärkte, die ebenfalls öffnen dürften. Friseursalons dürfen Anfang Mai öffnen, ebenso andere Geschäfte.

Wann darf wieder Fußpflege in Anspruch genommen werden?

Ab Anfang Mai darf diese Dienstleistung wieder angeboten werden. Derzeit ist sie in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn man Diabetes hat und unter starken Schmerzen leidet. In den Betrieben muss ab Mai unter strengen Auflagen gearbeitet werden. Es müssen MNS-Masken getragen werden, der Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Ebenfalls Anfang Mai dürfen Masseure und Friseure ihre Dienstleistungen wieder anbieten, auch Maniküre ist wieder erlaubt.

Darf ich Motorradfahren?

Grundsätzlich ja, etwa für die Punkte, die laut Verordnung erlaubt sind, also zur Arbeit oder zum Einkaufen. Laut Gesundheitsministerium darf man nur Personen mitnehmen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Beim Anfahren von Biker-Treffs muss unbedingt der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Man verweist auf die generelle Empfehlung, riskante Aktivitäten (zu denen auch das Motorradfahren gehört) derzeit zu vermeiden, um das Gesundheitssystem nicht durch Unfälle und Verletzungen zu belasten.

Wird die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln kontrolliert?

Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln setzt man auf Fairplay, also auf die Kooperation der Fahrgäste. Bei den ÖBB verweist man darauf, dass eine Kontrolle in den tausenden Bahnhöfen und Bushaltestellen logistisch nicht machbar ist, man kann auch keine Masken austeilen. Auch bei den Wiener Linien setzt man auf Information und Kooperation. Es gibt Durchsagen und Hinweise auf den Fahrzeiten-Monitoren. Das Personal werde auch darauf aufmerksam machen und gegebenenfalls die Polizei hinzuziehen, sagt man bei den Wiener Linien.

Kann ich die NMS-Maske in der Mikrowelle oder im Tiefkühlfach reinigen?

Wenn die Maske einen Metallbügel am oberen Rand, dann nicht. Wenn es kein Metall in der Maske gibt, muss sie gut durchfeuchtet sein, sonst funktioniert es auch nicht. Bei der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin testet man gerade, ob und wie in der Mikrowelle die Viren abgetötet werden können. Eine vermeintliche Reinigung im Tiefkühlfach sei sinnlos, dort werden die Viren nicht unschädlich gemacht, sondern eher konserviert. Man verweist auf den generellen Tipp: Masken immer einem fixen Träger zuordnen, in einen offenen Behälter geben mit der Innenseite nach oben, damit sie trocknen kann.

Warum muss man eine Maske aus Stoff bei 60 Grad waschen?

Die Temperatur tötet die Viren, das Waschmittel als chemisches Mittel zerstört die Hülle der Viren. Beim Händewaschen mit geringerer Temperatur kommt der mechanische Effekt durch die Finger dazu. Außerdem sind in der Maske durch den direkten Kontakt mit Mund und Nase mehr Viren als auf den Händen. Reinigen durch Bügeln kann funktionieren, sagen Experten, wenn man auf höchster Stufe bügelt und sorgfältig alle Ecken und jede Stelle erwischt.

Was ist jetzt in der Krise mit Verbrauchskrediten?

Mit dem dritten Corona-Paket wurde ein Gesetz im Nationalrat beschlossen, durch das Verbraucherkredite um drei Monate gestundet werden, also bis Ende Juni. Darin heißt es, der Kreditnehmer hat das Recht, seine Zahlungen nach den ursprünglichen Terminen zu leisten. Wer also weiterzahlt, nimmt die Stundung nicht in Anspruch. Die Vertragspartner können aber auch eigene Regelungen vereinbaren. Der Kreditgeber soll laut Gesetz ein Gespräch anbieten. Das muss nicht persönlich stattfinden, sondern kann auch telefonisch passieren. Es ist jedenfalls verboten, dass in der Stundungszeit die Kredite fällig gestellt oder die Verträge gekündigt werden.

Wann sind die Kindergärten wieder regulär geöffnet?

Die stufenweise Öffnung der Schulen soll auch für Kindergärten gelten. Allerdings: Kindergärten sind Sache der Bundesländer. Zu Beginn gab es - wie in den Schulen - eine Art Notdienst, einige Kindergärten waren ganz zu. Betroffene berichteten von unterschiedlicher Handhabung je nach Bundesland, je nach Träger (also privat oder öffentlich). Stichwort: systemrelevante Berufe. Es gibt auch die Sonderbetreuungszeit von 3 Wochen, aber darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

Darf man derzeit umziehen oder eine Wohnung besichtigen?

Ja, Übersiedeln ist erlaubt. Umzugsfirmen dürfen arbeiten - und man darf sich auch helfen lassen, vor allem innerhalb eines Haushalts. Mit Freunden ist es rechtlich komplizierter, da es nicht zu viele Menschen sein sollten und der Sicherheitsabstand gewahrt bleiben muss. Wenn jemand eine neue Wohnung oder ein Haus sucht, ist das derzeit schwierig. Persönliche Besichtigungen gibt es derzeit so gut wie gar nicht, Immobilienmakler arbeiten an Online-Alternativen.

Werden Risikogruppen von der Arbeit freigestellt?

Pauschal kann man das nicht sagen. Die Regierung hatte angekündigt, dass besonders gefährdete Menschen die Möglichkeit bekommen, nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das kann eine Freistellung, aber auch Homeoffice bedeuten. Es geht vor allem um Menschen mit massiv reduzierter Immunabwehr, etwa durch eine Krebserkrankung, nach einer schweren Operation oder wenn sie schwer Diabetes-krank sind. Nach Angaben der Regierung sind 90.000 Menschen betroffen, sie wurden schriftlich informiert. Die Letzt-Entscheidung liegt beim behandelnden Arzt.

Warum wird auf Baustellen noch gearbeitet?

Man will den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich halten. Aber man will auch das gesundheitliche Risiko so niedrig wie möglich halten. Gewerkschaft und Wirtschaftskammer haben sich auf einen 8-Punkte-Katalog geeinigt, darin geht es unter anderem um Hygienemaßnahmen, geänderte organisatorische Abläufe, Schutzausrüstung und Rücksicht auf Risikogruppen. Die großen Baufirmen lassen also wieder arbeiten, in einigen Fällen aber eingeschränkt, weil etwa Arbeiter aus dem Ausland fehlen oder weil die Zulieferkette ins Stocken geraten ist. Die Gewerkschaft fordert, dass die Vorgaben auch kontrolliert werden und die Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht einhalten.

Muss man bei der Übernahme von Paketen unterschreiben?

Nein. Die Unterschrift fällt derzeit weg. Das heißt, das Paket wird mit Abstand übergeben bzw. abgelegt, kommt in eine Empfangsbox oder vor die Wohnungstür, denn auch die Postmitarbeiter müssen Kontakte einschränken. Auch beim privaten Paketdienst DPD setzt man auf die kontaktlose Paketzustellung, das Paket wird in Mindestabstand abgelegt, bestätigt wird die Übergabe durch den Zusteller selbst. Auch die Übernahme von RSa- oder RSb-Briefen, also von Ämtern und Behörden, erfolgt derzeit kontaktlos.

Maskenpflicht: Darf ich auch eine selbstgemachte Maske, einen Schal oder ein Tuch verwenden?

Ja, aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu: Jede Art der Bedeckung von Mund und Nase ist besser als keine Bedeckung. Das heißt, selbstgemachte Masken sind erlaubt, ebenso Schals oder Tücher. Beim selbstgenähten Mundschutz weist man aber darauf hin, dass es von der Durchlässigkeit des Gewebes und vom Sitz der Maske abhängt, wie stark der gewünschte Effekt ist. Dem Vermummungsverbot widerspricht die Masken-Vorgabe nicht, das Tragen von Masken aus medizinischen Gründen war schon bisher als eine der Ausnahmen erlaubt.

Müssen auch Kinder Masken tragen?

Erst ab einem bestimmten Alter. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu konkret: Die Pflicht zum Tragen des MNS bzw. der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Werden abgebrochene REHA-Aufenthalte neu und zur Gänze neu bewilligt?

Bei der PVA, der Pensionsversicherungsanstalt, die 15 REHA-Zentren in ganz Österreich hat, sagt man: Wurde mehr als die Hälfte des Heilverfahrens absolviert, gilt die Maßnahme als absolviert. Bei einer neuerlichen Antragsstellung ist die Zielerreichung bzw. die medizinische Notwendigkeit zu überprüfen, gegebenenfalls ist eine neue Bewilligung auszustellen. Es gibt dann eine Einzelentscheidung durch den chefärztlichen Dienst.

Darf man eine Skitour unternehmen?

Grundsätzlich gilt die Verordnung für das Betreten des öffentlichen Raums. Allerdings: Es gibt dazu sehr eindringliche Appelle u.a. vom Bundesverband der österreichischen Bergretter und vom Alpenverein, derzeit auf Berg- und Schitouren zu verzichten. Es gehe um die Gesundheit derer, die unterwegs sind und um die der Rettungskräfte. Die medizinische Situation soll nicht durch mögliche Unfälle von Freizeitsportlern verschärft werden, sagt man beim Alpenverein, man bittet um Besonnenheit.

Geben die Krankenkassen FFP-Schutzmasken an die Risikopatienten aus?

Bei der ÖGK, der Österreichischen Gesundheitskasse, sagt man auf Anfrage, derzeit sei die Ausgabe von Schutzmasken an spezielle Risikogruppen nicht angedacht. Die FFP-Masken sind vor allem wichtig für das Gesundheitspersonal, also vor allem in Spitälern. Die MNS-Masken, die Mund und Nase bedecken, sind Plicht in den Supermärkten, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die MNS-Masken dienen nicht dem Schutz vor Ansteckung, sondern tragen dazu bei, dass jemand, der das Virus in sich trägt, dieses nicht verbreitet.

Muss ich mit dem Auto zur Arbeit fahren?

Franz Marhold, Leiter des Instituts für österreichisches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht, sagt, der Arbeitgeber kann niemanden zwingen, auf eine bestimmte Art - also mit einem bestimmten Fahrzeug - in die Arbeit zu kommen. Solange die öffentlichen Verkehrsmittel fahren, können diese auch benutzt werden. Grundsätzlich gibt es die Pflicht des Arbeitnehmers, bei der Arbeit zu erscheinen. Das gilt etwa, wenn jemand kein Auto hat und aus Angst nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren will (aber nicht zu einer Risikogruppe gehört).

Darf man in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren?

Fahrgemeinschaften werden in der Lockerungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums neu geregelt. Demnach müssen die Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, im Fahrzeug einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Von dieser Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren ausgenommen. Davor war ein Mindestabstand von einem Meter vorgeschrieben, nun dürfen pro Reihe maximal zwei Personen sitzen. Das gilt auch für Taxis.

Darf ein Elektriker jetzt meine Waschmaschine anschließen?

Ja. Auch wenn die Geschäftsräume geschlossen sind, dürfen solche Arbeiten gemacht werden, sagt man bei der Innung. Wichtig ist, dass man Regeln einhält: Man muss Bescheid geben, wenn man krank ist, um für die notwendige Schutzausrüstung zu sorgen. Bei der Arbeit selbst muss Abstand gehalten werden, als Kunde soll man sich am besten in einem anderen Raum aufhalten.

Kann man jetzt ein Rezept telefonisch beim Arzt bestellen?

Ja. Die ÖGK hat - vorerst für die Dauer der Pandemie - unter anderem das telefonische Rezept möglich gemacht. Das heißt, man ruft in der Ordination an, der Arzt oder die Ärztin leitet das weiter (per email, per Fax oder über das ELGA-System) an die Apotheke. Was den eigenen Hausarzt oder die Hausärztin betrifft: Wenn die Ordination geschlossen ist, sollte eine Vertretung angegeben sein. Außerdem versucht man bei den Landesärztekammern, die Liste der offenen Ordinationen so aktuell wie möglich zu halten. Und generell gilt: Vor dem Ordinationsbesuch telefonisch anmelden.

Wie wird vorgesorgt, wenn man sich am Monatsanfang seine Pension bei der Bank abholen will?

Es gibt einen Appell vom Seniorenrat und von der Gewerkschaft, nicht gleich am Monatsbeginn die Pension von der Bank zu holen, sondern nach Möglichkeit ein paar Tage zu warten, weil man die Warteschlangen in den Filialen vermeiden will, die Regeln für den Sicherheitsabstand gelten dort natürlich auch, Beim Seniorenrat sagt man, es muss sich niemand sorgen machen, die Bargeldversorgung ist sichergestellt. Man kann auch versuchen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren mit der Bank oder eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht hinschicken, das muss man vorher mit der jeweiligen Bank klären.

Wer gehört konkret zu den Risikogruppen?

Die Definition ist angelehnt an die Kriterien wichtiger Institutionen wie etwa der WHO. Demnach sind diese sogenannten vulnerablen Gruppen Menschen ab 65, allgemein Menschen mit chronischen Erkrankungen von Lunge, Herz, Kreislauf, Stoffwechsel (also Diabetes) und Menschen, bei denen durch Erkrankungen oder Therapien das Immunsystem geschwächt ist, also etwa durch Krebs.

Wie groß ist die Ansteckungsgefahr durch Zeitungen oder Postwurfsendungen?

Die Produkte werden weitgehend als bedenkenlos eingestuft, eine Übertragung gilt als sehr unwahrscheinlich. Das hat damit zu tun, dass das Virus auf trockenen Oberflächen recht instabil ist, sich also nicht lange hält. Das heißt, es gilt aber trotzdem, sich an die Hygienevorschriften zu halten. Am besten gründlich die Hände waschen.

Kann ich einen Antikörper-Test machen, um zu überprüfen, ob ich das Virus hatte und dabei keine oder milde Symptome hatte?

Der Standard-Test in Österreich ist der sogenannte PCR-Test, der aufwendig in einem Labor untersucht, ob man das Virus in sich trägt. In Sachen Antikörper-Tests gibt es noch einige Unsicherheiten, die derzeitigen Tests sind noch nicht ausreichend geprüft und ausgewertet, es wird derzeit mit Hochdruck geforscht. Tropenmediziner Herwig Kollaritsch von der Meduni Wien nennt die Antikörper-Tests als möglichen zweiten Schritt. Priorität habe aber die akute Diagnose mit PCR-Tests.

Darf ich mit dem Privat-PKW zum Spazierengehen fahren?

Grundsätzlich ja, aber sozusagen in Maßen, sagt man bei den Behörden. Also ein paar Kilometer an den Stadtrand oder am Land zu einem Wald zu fahren, ist in Ordnung, aber 70 Kilometer oder mehr in ein anderes Bundesland zu einem Ausflugsziel zum Beispiel, sei nicht Sinn und Zweck der Verordnung. Durch eine Änderung der Verordnung (Mitte April) ist es auch erlaubt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Darf ich meine/n Partner/in treffen, wenn wir nicht im gemeinsamen Haushalt leben?

Das Gesundheitsministerium schreibt dazu in einer Stellungnahme: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Kontakt bei Paaren nicht untersagt wird, wir aber zu Vorsicht raten.“ Man hat empfohlen, die Beziehung zunächst als Fernbeziehung zu führen und sich mit Textnachrichten und Videotelefonie bzw. Telefonie zu behelfen. Mit der Konkretisierung der Verordnung ist klar, dass Treffen im privaten Bereich erlaubt sind.

Wie sicher sind Lebensmittel? Kann durch Obst und Gemüse das Virus übertragen werden?

Bei der AGES, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, versichert man: Von Fleisch, Wurst, Eiern, Obst, Gemüse, Wasser usw. geht keine Gefahr aus. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Menschen über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt. Wichtig ist, beim Einkaufen die Hygienevorschriften einzuhalten und rohes Obst und Gemüse vor dem Essen zu waschen.

Wie funktioniert in den Supermärkten die Regelung, dass von 8 bis 9 speziell Risikogruppen einkaufen können?

Es ist keine Verordnung, sondern ein Angebot der Supermarktketten. Sie bieten das den Risikogruppen an bzw. appellieren an die anderen, in der Zeit von 8 bis 9 den Risikogruppen sozusagen den Vortritt zu lassen. Eine konkrete Kontrolle ist aber nicht möglich und nicht erwünscht, heißt es auf Nachfrage. Grundsätzlich könne aber die Zeit, zu der man einkaufen geht, innerhalb der Öffnungszeiten frei wählen. Die allgemeinen Regeln wie Abstand halten etc. gelten natürlich trotzdem.

Dürfen Scheidungskinder beide Eltern auch während der Corona-Krise sehen?

Ja: Das Justizministerium hat klargestellt: Kinder, die schon bisher zur Hälfte in dem einen und zur Hälfte in dem anderen Haushalt gelebt haben, können daher wie gewohnt wechseln. Auch die üblichen Wochenendkontakte oder stundenweisen Kontakte mit einem Elternteil sind nicht eingeschränkt. Man soll allerdings gemeinsam überlegen, wie man vorgeht, wenn etwa in einem Haushalt besonders gefährdete Personen leben, also die Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen.

Darf ich an meine Zweitwohnsitz fahren bzw. dorthin übersiedeln? Was muss ich dabei beachten?

Es ist erlaubt, vorübergehend am Zweitwohnsitz zu wohnen. Voraussetzung: Man hält sich dort an die Vorgaben. Dabei soll man nicht mit Menschen zusammenkommen, die davor schon dort oder anderswo gewohnt haben, sondern in seinem Umfeld bleiben. Wenn also Einzelpersonen, Ehepaare oder Familien mit Kindern den Wohnort wechseln, geht das, andere Personen aus anderen Haushalten sollen nicht dazukommen. Die Fahrt dorthin ist mit dem PKW und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Übertragen Katzen und Hunde das Coronavirus? Können sie selbst erkranken?

Nach derzeitigem Wissensstand besteht kein Grund zur Sorge, sagt man an der Veterinärmedizinischen Uni Wien. Das heißt, es ist sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer Ansteckung kommt - sowohl beim Menschen als auch beim Tier. Allerdings: Händewaschen nach dem Kontakt mit dem Tier wird empfohlen, das gilt aber generell und nicht nur aktuell. Bei Hunden werden häufigeres Waschen oder Baden nahegelegt, auch ein Abwischen der Pfoten ist ratsam. Kein Desinfektionsmittel verwenden!

Kann man weiterhin Blut spenden?

Es gibt keinen Hinweis, dass das Virus durch das Blut übertragen werden kann. Für Menschen, die Blut spenden, gelten die üblichen Ausschlusskriterien wie Husten und Schnupfen. Zusätzlich wird derzeit Temperatur gemessen, ein Fragebogen muss ausgefüllt werden. Beim Blutspenden selbst wird auf den Sicherheitsabstand geachtet. Einen generellen Aufruf zum Blutspenden gibt es in Österreich derzeit nicht. Wichtig sei die kontinuierliche Spendenbereitschaft.

Wie soll man mit Bargeld, also Geldscheinen und Münzen, umgehen?

In den Geschäften wird jetzt meist empfohlen, mit Karte zu bezahlen, also bargeldlos. Das hat vor allem damit zu tun, dass so der Abstand eingehalten werden kann. In den österreichischen Supermärkten ist der Anteil der Kartenzahlungen gestiegen. In China hat man gebrauchte Geldscheine desinfiziert und bis zu 14 Tage zurückgehalten. Das ist in Österreich nicht geplant, Geldscheine und Münzen gelten als sehr unwahrscheinliche Überträger. Aber auch hier gilt nach dem Kontakt: Händewaschen!

Ansteckungsgefahr innerhalb der Familie: Wie ist das in einem 3-Generationen-Haushalt, bei dem eine Generation regelmäßig das Haus verlässt, um zu arbeiten? Muss man auch da einen Meter Abstand halten?

Vorausgesetzt, es gibt keine Verdachtsfälle oder schwere Vor-Erkrankungen in der Familie: Etwas mehr Abstand als sonst halten, keine Umarmungen zwischen Großeltern und Enkeln, die Hygienevorschriften genau einhalten. Vor allem das gründliche Händewaschen mit Seife gilt als wichtiger Schutz. Wichtig ist, so Gerry Foitik vom Roten Kreuz, auch der soziale Aspekt. So kann man Abläufe und Aufgabenverteilung innerhalb der Familie neu organisieren, ohne jemanden auszugrenzen, aber trotzdem zu schützen.

Wie groß ist die Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln? Sind die Lüftungs- und Klimaanlagen „Virenschleudern“?

Nein, die Anlagen werden regelmäßig gewartet und entsprechen strengen Reinigungs- und Filtrierungsnormen, betont man bei den ÖBB und den Wiener Linien. Dazu kommt, dass das Virus nicht über die trockene Luft übertragen wird, sondern durch Tröpfcheninfektion. Das heißt, die Ansteckungsgefahr besteht durch den Kontakt mit anderen Fahrgästen. Daher auch hier die Devise: Abstand halten! Bei den Wiener Linien betont man, dass man jeden Tag die Stationen und Fahrzeuge reinigt, also Haltegriffe, -stangen oder Sitzflächen.

Die Zahl der Infektionen und Todesfälle steigt laut offiziellen Angaben ständig, die Zahl der Genesenen stagniert aber seit Tagen. Woran liegt das?

Der Fokus lag zunächst bei den Meldungen der Erkrankten bzw. der bestätigten Infektionen. Aussagekräftig waren demnach die Zahl der Erkrankungen und die Zahlen über Fälle, die Im Spital bzw. sogar auf der Intensivstation behandelt werden müssen. Laut Gesundheitsministerium wurden die Genesenen zunächst nicht oder mit deutlicher Verspätung gemeldet. Als „genesen“ gilt man dann, wenn man frei von Symptomen ist und Anti-Körper des Coronavirus in sich trägt.