Grafik, KI, künstliche Intelligenz

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Dimensionen

KI: Ein Fall für das Urheberrecht?

Asian News International, GEMA Deutschland, New York Times, die Liste der Klagen gegen Firmen, die auf "generative AI" (KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck) setzen und dafür nach Daten im Internet fischen, wird länger.

Auf der Anklagebank finden sich Unternehmen wie Open AI, Google und Meta. Mit ChatGPT wurde die Welt davon überzeugt, dass die Verbindung von Wörtern, deren Zusammenstellung und korrekte Anordnung, auch von Maschinen "beherrscht" werden kann. Das lässt sich trainieren und ein Stil kopieren. "Schreib mir einen Satz zu Urheberrecht in drei Formen: im Stil einer Anwaltskanzlei, einer Presseagentur und im Stil von Elfriede Jelinek." So könnte eine Aufforderung, ein Prompt an eine generative AI lauten.

Wie und wer bewertet, woher die Wörter kommen?

Während normierte Texte, die dem Stil einer x-beliebigen Anwaltskanzlei oder einer internationalen Presseagentur entsprechen, kaum auf dem Prüfstand stehen werden, könnte die Ausgabe von Texten im Stil der Literatin Jelinek allerdings als Urheberrechtsverletzung angesehen werden. Aber wie viel Jelinek steckt in dem Text, den die Generative AI in der Lage ist auszuspucken? Wie und wer bewertet das, woher die Wörter kommen? Zeichne mir ein Bild im Stil von Picasso, ist ja auch kein Picasso, geben Juristen zu bedenken.

Womit werden Large Language Models trainiert?

In einer anderen Diskussion geht es um das Trainingsmaterial für die Large Language Models. Bislang hat kein AI-Unternehmen offiziell bekannt gegeben, welche Texte zum Training seiner Modelle benutzt worden sind. Von eh allen, wäre eine mögliche Antwort. Aber ob sie je fallen wird, das werden die anstehenden Gerichtsverhandlungen herausfinden. Das ist jedenfalls ein Aspekt in den eingebrachten Klageschriften. Antworten stehen derzeit noch aus.

Was es bislang gibt, sind Meinungen, Empfehlungen, Studien und viele offene Fragen, die an die Einführung des Internets erinnern und nur teilweise gelöst worden sind. Einerseits, weil die Forderungen mancher Verwertungsgesellschaft überzogen waren, andererseits, weil die Industrie eine Zeitlang erfolgreich jede politische Diskussion mit dem Wort "innovationsfeindlich" abgewürgt hat.

Wo beginnt die Urheberrechtsverletzung?

Ist das Absaugen von Online-Texten bereits eine Urheberrechtsverletzung oder greifen das Zitierrecht und das Recht auf Training, "Bildung" und Datamining? Datenmining gilt in Europa nicht als Urheberrechtsverletzung. Und es gibt weiters die Ausnahmeregelungen für den Privatgebrauch und für die Weiterbildung. Letzteres sollte man den AI-Modellen vielleicht nicht ganz absprechen, wenn man sie schon als zukunftsweisende Entwicklung bewirbt. Denn derzeit klingen die Antworten sehr schnell eintönig und werden schnell fad. Aber das kann sich ändern.

Gestaltung

  • Marianne Unterluggauer