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Einführung
Immanuel Kant: "Zum ewigen Frieden"
Im fortgeschrittenen Alter von 71 Jahren publizierte der am 22. April 1724 in Königsberg – heute Kaliningrad – geborene Philosophe Immanuel Kant seine Abhandlung „Zum ewigen Frieden“, vermutlich inspiriert durch den Frieden von Basel zwischen Preußen und Frankreich vom 5. April 1795.
30. Juni 2025, 21:19
Folge 1
Es liest Burgschauspieler Philipp Hauß. Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet am 07. 03. 2025
Mit diesem Friedensschluss, ausgehandelt zwischen François Barthélemy und Karl August von Hardenberg, kam der sogenannte Erste Koalitionskrieg zur Verteidigung der Monarchie gegen das revolutionäre Frankreich allerdings noch nicht zu Ende, ganz abgesehen davon, dass ihm weitere Koalitionskriege - ab 1799 als Kriege gegen Napoleon - folgten.
Kants Abhandlung „Zum ewigen Frieden“ beginnt mit einer anekdotischen Erinnerung: „Ob diese satirische Überschrift auf dem Schilde jenes holländischen Gastwirts, worauf ein Kirchhof gemalt war, die Menschen überhaupt, oder besonders die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können, oder wohl gar nur die Philosophen gelte, die jenen süßen Traum träumen, mag dahin gestellt sein.“
Die Abhandlung gliedert sich danach in sechs Präliminarartikel, sowie in drei Definitivartikel und zwei Zusätze und Anhänge. Die drei Definitivartikel handeln von der republikanischen Verfassung bürgerlicher Staaten, vom Völkerrecht als Föderalismus freier Staaten und vom Weltbürgerrecht und den Bedingungen einer allgemeinen Hospitalität, eines „Besuchsrechts“, das „allen Menschen“ zustehe, „vermöge des Rechts des gemeinschaftlichen Besitzes der Oberfläche der Erde, auf der, als Kugelfläche, sie sich nicht ins Unendliche zerstreuen können“, weshalb „niemand an einem Orte der Erde zu sein mehr Recht hat, als der andere“.
Der Text der Präliminarartikel, die eigentlich Verbote formulieren, klingt an manchen Stellen kompliziert, auch durch den Satzbau und die gelegentliche Einfügung lateinischer Termini; doch er wird bis heute immer wieder in Erinnerung gerufen als Versuch einer Grundlegung des Völkerrechts und möglicher Formen staatlicher Bündnisse.
Text: Thomas Macho