Digital.Leben

Bürger/innen unter Generalverdacht
Ein Jahr Vorratsdatenspeicherung
Gestaltung: Sarah Kriesche
Moderation und Redaktion: Franz Zeller

Gestern, am ersten April, wurde die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein Jahr alt. Mit ihr wurde eine EU-Richtlinie, die 2006 im Geiste der Terrorbekämpfung verabschiedet wurde, umgesetzt. Ein halbes Jahr lang müssen Telefon- und Internet-Anbieter die Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern, egal ob jene im Internet surfen, per Festnetz oder Handy telefonieren, oder ob es sich um E-Mails oder SMS handelt. So wird zum Beispiel gespeichert, wer mit wem, von wo aus wie lange telefoniert hat und wer wem wann Emails geschrieben hat. Eine Richtlinie, die auch unbescholtene Bürger/innen unter einen Generalverdacht stellt und gegen die Grundrechte verstößt, wie Bürgerrechtsbewegungen anprangern.

Um an Vorratsdaten zu gelangen, braucht die Staatsanwaltschaft eine richterliche Genehmigung und die aufklärungswürdigeTat muss mit mehr als einem Jahr Gefängnis bedroht sein. Die Polizei kann in akuten Situationen - etwa bei Gefahr für Leib und Leben - auch ohne Zustimmung eines Richters Auskünfte von den Telekomfirmen verlangen. Ein Rechtsschutzbeauftragter muss ebenfalls hinzugezogen werden. Sarah Kriesche mit einer Bilanz zu einem Jahr Vorratsdatenspeicherung.

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