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1. Fliegen in Krisenzeiten: Welche Rechte haben Flugreisende?
2. Reiseportale: Onlineversprechen und die Offlinewelt
3. Mehrfach versichert, besser geschützt?
4. ÖBB-Automat vernichtet Fahrschein

Fliegen in Krisenzeiten: Welche Rechte haben Flugreisende?

Keine Reisewarnung, das Flugverbot ist aufgehoben - und doch setzt die gebuchte Fluglinie aus "Sicherheitsbedenken" ihre Flüge für einige Tage aus. Was kürzlich vielen Israel-Reisenden passierte, wirft einige Fragen auf: Muss die Fluglinie auf eigene Kosten umbuchen, wenn andere Luftfahrtunternehmen trotzdem fliegen? Was fällt eigentlich unter "höhere Gewalt" und wann hat man Anspruch auf Ausgleichsleistungen? Und wie sieht es mit weiteren Ansprüchen aus, etwa Entschädigungen für entgangene Arbeitszeit?


Reiseportale: Onlineversprechen und die Offlinewelt

Flüge bei der Airline buchen, Mietwagen direkt beim Verleih bestellen und Hotelzimmer ohne vergleichenden Mittelmann reservieren, wer macht denn so etwas noch. Kluge Leute jedenfalls nicht, suggeriert die Werbung für Onlinereiseportale, clevere Touristen finden den günstigsten Flug, den besten Mietwagenpreis und das angesagteste Hotel mit Unterstützung einer Onlineplattform. Alles ganz einfach. Kompliziert wird es, wenn Zuschläge für spätes Abholen des Autos oder für ein klimatisiertes Zimmer gezahlt werden müssen. Ist das jetzt ein Vertragsbruch, mag man sich fragen, und mit wem bin ich überhaupt einen Vertrag eingegangen - mit dem Dienstleister, oder dem Onlineunternehmen?


Mehrfach versichert, besser geschützt?

Wer eine Kreditkarte besitzt, ist unter Umständen auch gleichzeitig Versicherungskunde. Wer außerdem Inhaber eines Schutzbriefs eines Autoclubs ist, ist ebenfalls Versicherungskunde, möglicherweise für ähnliche oder gleiche Schadensfälle. Wer dann vor dem Urlaub noch eine gesonderte Reiseversicherung abschließt, ist ein drittes Mal gegen dasselbe Risiko versichert. Hält mehrfacher Versicherungsschutz besser? Kann man sich im Schadensfall die Versicherung aussuchen, welches Unternehmen muss zahlen - und welche Versicherung ist eigentlich sinnvoll?


ÖBB-Automat vernichtet Fahrschein

Ein Bahnkunde aus Klagenfurt hatte online Fahrkarten von Klagenfurt nach Wien und retour sowie eine City Card für die Wiener Linien bestellt. Er bekam einen Code, mit dem er die Fahrkarten auch an einem Bahnhofsautomaten ausdrucken konnte. Nach dem Ausdruck einer von mehreren Karten streikte der Automat, zeigte aber an, den Auftrag erledigt zu haben. Die Ursache des Fehlers konnte bis heute nicht geklärt werden.

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