help - das Konsumentenmagazin

1. Bahnhofspersonal verweigert Rollstuhlfahrerin Hilfe
2. Aus für Kombithermen
3. Öfter mal die Farbe wechseln: Nagellackentferner im Test
4. Hund beißt Hund - Muss die Versicherung zahlen?

Bahnhofspersonal verweigert Rollstuhlfahrerin Hilfe

Allein als Rollstuhlfahrerin verreisen will gut geplant sein. Für die Reise nach Heidelberg und zurück buchte Help-Hörerin Tamara R. ein Bahnticket. Zusätzlich meldete sie an, dass sie Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen braucht. Doch dieser Teil der Buchung ging verloren. Obwohl sie darauf hinwies, wurde die Rückfahrt zum nervenaufreibenden Trip.


Aus für Kombithermen

Ab dem 26. September ist sowohl der Einbau als auch die Reparatur der in Österreich weit verbreiteten Kombithermen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Aufgrund der EU-Ökodesign-Richtlinie sollen diese durch umweltfreundlichere Brennwertkesseln ersetzt werden. Für Hausbesitzer, aber auch für Mieterinnen und Mieter könnte die neue Regelung zu erheblichen, finanziellen Belastungen führen. Im Raum Wien ist fast jede zweite Gastherme betroffen.


Öfter mal die Farbe wechseln: Nagellackentferner im Test

In der Sandalenzeit haben lackierte Nägel Hochsaison - und damit wohl auch Nagellackentferner. 10 Produkte hat der Verein für Konsumenteninformation gemeinsam mit der Stiftung Warentest überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: kein Produkt wird als "sehr gut" beurteilt, die Note "gut" gab es nur ein Mal.


Hund beißt Hund - Muss die Versicherung zahlen?

Zwei Hunde spielen unbeaufsichtigt im Garten. Einer ist ein Schäferhund, der mehr als 30 Kilogramm wiegt. Der andere ein Mischlingswelpe, der knapp 5 Kilogramm auf die Waage bringt. Der Schäfer ist hier zuhause, der Welpe zu Besuch. Beim Spielen verletzt der große den kleinen Vierbeiner so unglücklich am Kopf, dass eine aufwändige Operation notwendig wird. Die Tierarztkosten belaufen sich auf rund 4.000 Euro.
Der Besitzer des Schäferhundes hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund bei der UNIQA - angegliedert an seine Haushaltsversicherung. Er geht davon aus, dass die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen wird. Doch die Versicherung verweigert die Zahlung, denn es habe kein "schuldhaftes Verhalten bei der Verwahrung des Hundes" gegeben. Liegt die Versicherung mit ihrer Interpretation der Rechtslage richtig?

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