Praxis - Religion und Gesellschaft

1. Alles neu in der Steiermark
2. Zwischenbilanz eines Bischofs
3. Ein Jahr Islamgesetz neu

1. Alles neu in der Steiermark

Nicht nur ein paar heilige Pforten hat die Steiermark seit Neuestem, anlässlich des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit, das Papst Franziskus für die katholische Kirche ausgerufen hat: Seit dem Amtsantritt von Bischof Wilhelm Krautwaschl ist einiges geschehen in der Diözese Graz-Seckau. Einen neuen Direktor bekommt auch die Caritas, nachdem sich der ehemalige langjährige Präsident der Caritas Österreich und Direktor der Caritas Steiermark, Franz Küberl, endgültig zurückziehen will. Sein Nachfolger wird Herbert Beiglböck, der sich vor allem als Brückenbauer sieht, sich für den sozialen Frieden, eine gute Aufnahme und gelungene Integration von Flüchtlingen einsetzen will. Über weitere Neuerungen in der Diözese und über die Vorbereitungen zum 800-Jahr-Jubiläum 2018 berichtet Roberto Talotta, der sich in der Steiermark umgesehen hat.


2. Zwischenbilanz eines Bischofs

Keinen einsamen Bischofssitz wollte Wilhelm Krautwaschl von Anfang an und hat kurzerhand eine junge Familie bei sich einquartiert, eine Flüchtlingsfamilie ist inzwischen dazugekommen. Der gebürtige Steirer wurde am 14. Juni 2015 zum Bischof geweiht und ist Egon Kapellari als katholischer Diözesanbischof von Graz-Seckau nachgefolgt. Krautwaschl ist mit der Steiermark seit jeher eng verbunden, ebenso wie mit der katholischen Kirche: Er war Ministrant, später Kaplan, Pfarrer und leitete ein Bildungszentrum, bevor er Bischof der flächenmäßig größten Diözese Österreichs wurde. Roberto Talotta bittet Bischof Wilhelm Krautwaschl knapp ein Jahr nach seiner Ernennung in einem Interview um eine Zwischenbilanz.


3. Ein Jahr Islamgesetz neu

Am 31. März 2015 ist das neue Islamgesetz für Österreich in Kraft getreten, die letzte Übergangsfrist ist Anfang des Monats abgelaufen: Zumindest ein Imam musste aufgrund des Auslandsfinanzierungsverbotes bereits seinen Posten aufgeben - von der behördlichen Auflösung eines muslimischen Vereins ist derweil noch nichts bekannt.
Die österreichische Religionsgesetzgebung folgt einem einfachen Prinzip: Was für eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft gilt, das gilt auch für alle anderen. Ein Beispiel dafür ist der staatlich finanzierte Religionsunterricht, in dessen Genuss aufgrund des Konkordates nicht nur die römisch-katholische Kirche kommt. Wenn jedoch nun das neue Islamgesetz restriktive Bestimmungen enthält, dann müssten sie streng genommen letztlich auch Auswirkungen auf alle anderen nach sich ziehen. Markus Veinfurter nimmt die österreichische Religionsgesetzgebung unter die Lupe.


Moderation: Judith Fürst

Service

Katholische Kirche Steiermark

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