Füße eines Neugeborenen

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Der Fall Anna R. oder: Die Geburt als Risiko? Feature von Julia Schäfer. (NDR 2016)

Die 62-jährige Anna Rockel-Loenhoff, Mutter, Ärztin und Hebamme, hat an die 2.000 Hausgeburten begleitet. Auch solche, die gemeinhin als "riskant" gelten - wie Zwillingsgeburten und Steißlagen. Als das Kind einer lettischen Familie 2008 tot zur Welt kommt, wird die Geburtshelferin im Herbst 2014 zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie soll den Tod des Mädchens aus "ideologischen Gründen" billigend in Kauf genommen haben.

Totschlag - ein Urteil mit Folgen für den ganzen Berufsstand. Anna Rockel-Loenhoff stellt einen Antrag auf Revision. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der immer mehr Hausgeburts-Hebammen wegen steigender Versicherungskosten aufgeben. Es ist fraglich, wie lange Krankenkassen Hausgeburten überhaupt noch bezahlen. Die Geburt - eigentlich ein intimes Erlebnis - ist längst ein Politikum.

Anfang Juni 2016 weist der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag von Anna Rockel-Loenhoff ab, die Haftstrafe wird rechtskräftig.

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