Ein Flugzeug der Linie Eurowings steht am Flughafen.

APA/dpa/ALEXANDER HEINL

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Flug 17 Stunden verspätet, Eurowings verweigert Entschädigung

GPS-Tracker für Kinder, Hunde und Autos: Was ist erlaubt? +++ Knapp zwanzig Stunden Verspätung: Eurowings verweigert Ausgleichszahlung +++ Urne zu Hause: Was es zu beachten gilt +++ Frost und Dachlawinen: Wer im Schadensfall zahlt

GPS-Tracker für Kinder, Hunde und Autos: Was ist erlaubt?

Vor allem sollen GPS-Tracker ihre Besitzer beruhigen. Autos, Fahrräder und Gepäckstücke werden damit ausgestattet, um sie im Falle eines Diebstahls oder Verlusts orten zu können. Doch auch Menschen werden getrackt: Alzheimerpatienten oder Kinder auf Wanderungen im Gebirge. Schwer zu verhindern ist es, dass die Geräte missbräuchlich eingesetzt werden, etwa wenn heimlich überwacht wird. Datenschützer sprechen bei den Aufzeichnungen des Bewegungsverhaltens von Personen von hochsensiblen Daten. Bei Missbrauch stehen bis zu zwei Jahre Haft. Doch wo liegt die Grenze zwischen berechtigtem Eigeninteresse und strafbarer Überwachung?


Knapp zwanzig Stunden Verspätung: Eurowings verweigert Ausgleichszahlung

Haben auch Sie schon einmal einen Anschlussflug verpasst und sind deshalb zu spät am Zielflughafen angekommen? Ab einer Verspätung von drei Stunden steht Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu. Leider weigern sich viele Airlines in solchen Fällen diese Ausgleichszahlungen zu leisten. So zum Beispiel Eurowings. Obwohl der Fluglinie in einem Schlichtungsverfahren nahegelegt wurde, eine Ausgleichszahlung von 300 Euro zu leisten, lässt Eurowings einen betroffenen Passagier hängen.


Urne zu Hause: Was es zu beachten gilt

Lange Zeit war in Österreich das traditionelle Erdbegräbnis die vorherrschende Form der Bestattung. Inzwischen sind in Wien bereits 30 Prozent aller Bestattungen Einäscherungen, in den westlichen Bundesländern liegt der Anteil noch höher. Mit einer entsprechenden Genehmigung ist es möglich, die Urne von Angehörigen mit nach Hause zu nehmen. Help informiert, welche Auflagen dafür beachtet werden müssen.


Frost und Dachlawinen: Wer im Schadensfall zahlt

Die extreme Kälte ist vorbei und mit dem Tauwetter gehen Dachlawinen ab, Schäden durch eingefrorene Leitungen werden sichtbar. Die Versicherungen rechnen mit einem Anstieg der Schadensfälle in den kommenden Wochen. Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? Nicht immer kommen Konsumenten auch zu ihrem Geld.



Moderation: Brigitte Fuchs

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