Richter am Internationalen Strafgerichtshof

APA/EPA/Peter Dejong

Punkt eins

Im Namen der Völker

Der Internationale Strafgerichtshof - Möglichkeiten und Grenzen der Verfolgung von Kriegsverbrechen.
Gast: Univ.-Ass. Dr. Astrid Reisinger Coracini, Juristin und Expertin für Völkerstrafrecht, Universität Wien.
Moderation: Xaver Forthuber.
Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79
E-Mails an punkteins(at)orf.at

"Stoisch" und "reglos" soll Dominic Ongwen, Kommandant der ugandischen Rebellenmiliz LRA, vergangene Woche seine Verurteilung für 61 Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit entgegengenommen haben. Zehn Jahre mit internationalem Haftbefehl gesucht, wurde er 2015 festgenommen und vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gestellt. Schon nächste Woche beginnt dort der nächste große Prozess: Alfred Yekatom and Patrice-Edouard Ngaïssona müssen sich für grausame Verbrechen der Miliz Anti-Balaka an der Zivilbevölkerung der Zentralafrikanischen Republik verantworten.

Um Verbrechen wie diese zu ahnden, auch wenn sie von nationalen Gerichten nicht verfolgt werden, wurde der IStGH ins Leben gerufen und nahm 2002 seine Arbeit auf. Das Konzept eines Völkerstrafrechts gibt es schon seit den Weltkriegen, seine Implementierungen waren im 20. Jahrhundert aber immer nur auf einzelne Anlässe bezogen - wie das Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien oder der Strafgerichtshof für Ruanda.

Anders als diese basiert der Internationale Strafgerichtshof nicht auf der UN-Charta, sondern auf einem eigenen, multilateralen Völkerrechtsvertrag, dem Rom-Statut. 121 der 193 UN-Mitgliedsstaaten erkennen den IStGH an. Zu den Nicht-Mitgliedern gehören etwa Indien und China; die USA, Russland oder auch Israel haben das Gründungsdokument nie ratifiziert. 2020 autorisierte der damalige US-Präsident Donald Trump sogar Sanktionen gegen Mitglieder des IStGH, nachdem die Chefanklägerin ein Mandat zur Untersuchung mutmaßlicher US-amerikanischer Kriegsverbrechen in Afghanistan erhalten hatte.

Österreich zählt zu den Staaten, die das Statut bereits bei der Gründung unterzeichneten. Um die nationale Gesetzgebung an das geltende Völkerrecht anzupassen, wurden in Folge die Tatbestände von Kriegsverbrechen, Völkermord, Aggression und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Dieser Schritt dauerte länger und erfolgte mit der sogenannten "Völkerstrafrechtsnovelle" ab 2015. An der Ausarbeitung beteiligt war die Juristin Astrid Reisinger Coracini, heute Universitätsassistentin am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien. Mit Xaver Forthuber und den Hörer*innen spricht sie über die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes, seine Arbeitsweise und seine Wirksamkeit.

Sie erreichen uns live während der Sendung unter der Telefonnummer 0800 22 69 79 - kostenlos aus ganz Österreich - oder schriftlich unter der E-Mail-Adresse punkteins(at)orf.at

Sendereihe

Gestaltung

  • Xaver Forthuber

Playlist

Komponist/Komponistin: Robert Schumann
Album: "DUO" - SONATEN FÜR VIOLONCELLO UND KLAVIER - Helene Grimaud, Sol Gabetta
* Nr.3 Rasch und mit Feuer (00:03:41)
Titel: Drei Fantasiestücke für Violoncello und Klavier op.73
Solist/Solistin: Sol Gabetta /Violoncello
Solist/Solistin: Helene Grimaud /Klavier
Länge: 02:05 min
Label: Universal/DG 4790090

Komponist/Komponistin: Robert Schumann
Album: Schumann
Titel: Fünf Stücke im Volkston, Op. 102 - I. Mit Humor
Ausführende: Sol Gabetta, Violoncello
Ausführende: Bertrand Chamayou, Klavier
Länge: 02:22 min
Label: SONY 88985352272

Komponist/Komponistin: Robert Schumann
Album: Schumann
Titel: Fünf Stücke im Volkston, Op. 102 - V. Stark und markiert
Ausführende: Sol Gabetta, Violoncello
Ausführende: Bertrand Chamayou, Klavier
Länge: 02:25 min
Label: SONY 88985352272

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