Durch eine eingeschlagene Scheibe sieht man in die Küche einer Wohnung

APA/HELMUT FOHRINGER

Moment

Vom Wohnen nach der Trennung

Wer darf bleiben, wer muss ausziehen?
Wie man Häuser teilt und gemeinsame Mietverträge löst

Das Wort Heirat steht seinem althochdeutschen Ursprung nach für die Besorgung, Einrichtung und Ordnung eines Hausstandes. Im Falle einer Scheidung muss das gemeinsame Haus samt sonstigem Vermögen aufgeteilt werden. Für Familienrichter eine der rechtlich anspruchsvollsten Aufgaben ihres Berufes. Dabei soll etwa die Finanzierung des Hauses in gleichem Maße berücksichtigt werden wie Haushaltsführung und Kindererziehung. In welchem Verhältnis soll aufgeteilt werden? Wer darf weiter im Haus wohnen und wer muss ausziehen?
Schwierigkeiten nach einer Trennung entstehen aber auch bei Mietverhältnissen. Wer den Mietvertrag unterschrieben hat, darf in der Wohnung bleiben. Haben beide unterschrieben, muss der Vertrag einvernehmlich gekündigt werden.

Wie immer am Dienstag ist am Ende der Sendung Ihre Meinung gefragt: Waren Sie bereits einmal in der Situation, nach einer Trennung ein Mietverhältnis auflösen zu müssen? Welche Schwierigkeiten gab es dabei, und was war am Ende Ihre Lösung? Kennen Sie Menschen, die nach einer Scheidung um den Verbleib ihres Hauses verhandelt haben? Oder waren Sie selbst betroffen? Welche Lösungen wurden gefunden?

Eine Stunde lang können Sie mit dem Gestalter der Sendung telefonieren. Die Telefonnummer ins Studio ist 0800 22 69 79. Sie können aber gerne auch ein E-Mail schreiben an: moment@orf.at
In "Moment-Echo" hören Sie morgen einen Ausschnitt Ihrer Reaktionen.


Gestaltung: Jonathan Scheucher

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